Messerangriff im Hauptbahnhof - Täterin muss in Psychiatrie
Die 40-Jährige muss dauerhaft in die Psychiatrie. Foto: Georg Wendt/dpa
Eine Frau sticht im Mai wahllos auf Reisende im Hamburger Hauptbahnhof ein. Laut Gericht leidet die 40-Jährige an paranoider Schizophrenie. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Hamburg. Die Tat hatte im Mai bundesweit für Entsetzen gesorgt: Eine psychisch kranke Frau stach an einem Gleis im Hamburger Hauptbahnhof wahllos auf Reisende ein. Während sechs Personen den Stichen ausweichen konnten, erlitten 15 Menschen zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Jetzt hat eine Richterin am Hamburger Landgericht entschieden: Die 40-Jährige muss dauerhaft in die Psychiatrie. Rechtlich wertete das Gericht die Tat als versuchten Totschlag in 21 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Frau wegen Krankheit Gefahr für Allgemeinheit
Das Gericht geht davon aus, dass die Frau wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war. Sie leide an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie und höre Stimmen, hieß es. Die Angeklagte sei aufgrund ihrer Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit und müsse auf Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Nach der Tat wurde sie dort nur vorläufig eingewiesen.
Früheren Angaben zufolge wurden bei der Attacke drei Frauen im Alter von 24, 52 und 85 Jahren und ein 24 Jahre alter Mann lebensgefährlich verletzt. Eine Frau musste notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt werden.
„Die Angeklagte hat die Tat nicht begangen, weil sie ein böser Mensch ist, sondern weil sie psychisch krank ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Vorausgegangen sei eine jahrelange Krankengeschichte. Bereits im Alter von 15 Jahren habe diese begonnen, mit 19 Jahren war die Angeklagte erstmals in einer Klinik. Zwischen 2022 und 2025 sei sie insgesamt 32 Mal in stationärer Behandlung gewesen.
Als die psychisch kranke Frau Dokumente verbrannte, verlor sie ihre Wohnung, wurde obdachlos und verbrachte die Zeit zwischen Klinikaufenthalten auf der Straße und in Zügen.

Bei dem Messerangriff wurden mehrere Menschen schwer verletzt. (Archivfoto) Foto: Georg Wendt/dpa
Im Januar bereits Vater mit Schere angegriffen
Dabei seien ihre Taten immer massiver geworden, sagte die Richterin. So habe man Anfang 2024 eine Axt in ihrer Tasche gefunden, im Sommer 2024 habe sie ein Kleinkind angegriffen. „Das alles soll zeigen, wie schlecht es ihr psychisch ging“, sagte die Richterin. Die 40-Jährige habe auch Suizidgedanken gehabt. Einmal wollte sie sich demnach vor einen Zug werfen.
Am 5. Januar 2025 soll die 40-Jährige in Großhansdorf bei Hamburg versucht haben, ihren damals 69 Jahre alten Vater mit einer Schere zu töten. Dem Vater gelang es, seine Tochter zu Boden zu bringen. Trotzdem verletzte sie ihn am Oberarm und an der Schulter. Am 26. Februar soll die Angeklagte ein Kind auf einem Spielplatz am Hamburger Flughafen angegriffen haben.
Am Tattag habe sie „nicht mehr ein noch aus gewusst“ und wahllos auf die Menschen eingestochen. „Sie dachte, die Menschen wollten ihr etwas Böses und soll gesagt haben: Was schaut ihr mich so böse an?“, sagte die Richterin.
Die Angeklagte nahm das Urteil reglos hin. Sie hatte in dem Saal neben einer Betreuerin Platz genommen. Die 40-Jährige trug eine schwarze Kapuzenjacke und hatte ihre gräulichen Haare zu einem Zopf gebunden. Als die Richterin fragte, ob sie das Urteil annehmen möchte, sagte sie kaum hörbar „Ja“.
Tat auf dem Bahnsteig dauerte nur 24 Sekunden
Die Tat auf dem Bahnsteig dauerte nach Angaben des Hamburger Senats nur 24 Sekunden. Wenige Minuten zuvor hatte die 40-Jährige ein Gemüsemesser mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge in einem Drogeriemarkt im Hauptbahnhof gestohlen. Zwei Zeugen wurden auf die Messerstecherin aufmerksam und stoppten sie auf dem Bahnsteig. Einer der Männer brachte sie den Angaben zufolge zu Fall und trat ihr das Messer aus der Hand. Gemeinsam hielten sie die Frau bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Verteidigerin kritisiert Versorgung psychisch Kranker
Die Verteidigerin der 40-Jährigen hatte zu Beginn des Prozesses auf Mängel in der medizinischen Versorgung für psychisch schwer kranke Menschen aufmerksam gemacht. Liegezeiten in Kliniken seien extrem verkürzt und dadurch würden schwer kranke Menschen wie im Fall ihrer Mandantin sogar in die Obdachlosigkeit entlassen.
Erst am Tag vor dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof war die 40-Jährige aus einer Psychiatrie im niedersächsischen Landkreis Cuxhaven entlassen worden. Nach Auskunft der Klinik gab es zu jenem Zeitpunkt keinen medizinischen Befund, der eine weitere Unterbringung gerechtfertigt hätte.

Das Gericht geht davon aus, dass die Angeklagte bei der Tat schuldunfähig war. Foto: Georg Wendt/dpa