Urteile

GZ Plus IconKein Schadenersatz für Wanderer wegen umgestürzten Baumes

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde eines Mannes aus Niedersachsen zurück, der beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt worden war. Wie ein Gerichtssprecher des Landgerichts Magdeburg am Montag mitteilte, ist das Urteil aus dem März 2020 damit rechtskräftig.

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