Soziales

GZ Plus IconJobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen

Das Logo der Bundesagentur für Arbeit leuchtet.

Das Logo der Bundesagentur für Arbeit leuchtet.

Für besonders knappen behindertengerechten Wohnraum muss das Jobcenter einem Gerichtsentscheid zufolge die Mietkosten in speziellen Fällen auch dann übernehmen, wenn diese oberhalb der vorgesehenen sogenannten Angemessenheitsgrenze liegen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie das Gericht am Montag in Celle bekannt gab. Der Entscheidung lag der Fall einer alleinstehenden Frau mit fünf Kindern aus Bremen zugrunde, deren ältester Sohn schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Übernahme der Mietkosten für eine neue barrierefreie Wohnung in Höhe von rund 1425 Euro hatte das Jobcenter Bremen zunächst mit Verweis auf die vorgesehene Höchstgrenze von 1353 Euro abgelehnt.

Jetzt freischalten mit

Am häufigsten gewählt

3 Monate zum Vorteilspreis

4,99 €

einmalig für 3 Monate
  • danach nur 9,99 € mtl.
  • nach 3 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 3 Monate sichern

12 Monate zum Vorteilspreis

6,99 €

monatlich
  • 3,- € pro Monat sparen
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 12 Monate sichern

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr zu unseren GZ+ Angeboten finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Meistgelesen
Weitere Themen aus der Region