Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen

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Für besonders knappen behindertengerechten Wohnraum muss das Jobcenter einem Gerichtsentscheid zufolge die Mietkosten in speziellen Fällen auch dann übernehmen, wenn diese oberhalb der vorgesehenen sogenannten Angemessenheitsgrenze liegen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie das Gericht am Montag in Celle bekannt gab. Der Entscheidung lag der Fall einer alleinstehenden Frau mit fünf Kindern aus Bremen zugrunde, deren ältester Sohn schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Übernahme der Mietkosten für eine neue barrierefreie Wohnung in Höhe von rund 1425 Euro hatte das Jobcenter Bremen zunächst mit Verweis auf die vorgesehene Höchstgrenze von 1353 Euro abgelehnt.