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Oberlandesgericht

Hisbollah-Prozess in Celle: 1,4 Millionen Euro für Drohnen?

Bislang sind im Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Hisbollah Verhandlungstermine bis zum August des kommenden Jahres angesetzt. (Symbolbild)

Bislang sind im Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Hisbollah Verhandlungstermine bis zum August des kommenden Jahres angesetzt. (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Ein 35-jähriger Terrorverdächtiger steht vor Gericht: Er soll für die Hisbollah Drohnenbauteile beschafft haben. Welche schweren Vorwürfe die Bundesanwaltschaft gegen den Mann erhebt.

Von dpa Dienstag, 18.11.2025, 03:40 Uhr

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Celle. Vor dem Oberlandesgericht Celle beginnt am Dienstag (9.15 Uhr) der Prozess gegen einen 35-Jährigen, dem die Bundesanwaltschaft die Unterstützung des Drohnenprogramms der Schiitenmiliz Hisbollah im Libanon vorwirft. Der Mann soll ab 2022 von Spanien und später aus Deutschland heraus im Auftrag der Miliz Komponenten und Materialien für den Bau von Drohnen im Wert von rund 1,4 Millionen Euro beschafft haben.

Eine Drohne soll in einem Seniorenheim nahe Tel Aviv explodiert sein

Nach Behördenangaben sollen Lieferung und Bezahlung über Tarnfirmen und verdeckte Transportwege in den Libanon organisiert worden sein. Teile der Ausrüstung sollen laut Anklage in Sprengstoffdrohnen verwendet worden sein, die die Hisbollah gegen israelische Ziele einsetzte. Eine Drohne soll im Oktober 2024 in einem Seniorenheim in der Küstenstadt Herzlia nahe Tel Aviv explodiert sein. Verletzt wurde demnach niemand.

Die Bundesanwaltschaft wertet den Vorgang in ihrer Anklage als Beihilfe zum versuchten Mord. Zudem werden dem Mann die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen sowie Verstöße gegen Embargobestimmungen der Europäischen Union.

Angeklagter wurde im vergangenen Jahr in Salzgitter festgenommen

Bislang sind Verhandlungstermine bis zum August kommenden Jahres angesetzt. Der Angeklagte war im Sommer 2024 in Salzgitter festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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