Hilfe nach einer Straftat: Was Betroffene wissen sollten
Nach der Gewalttat in Stade koordinierte Niedersachsens Opferschutzbeauftragter die Unterstützung für Hinterbliebene, Tatzeugen und Ersthelfer. In der Einrichtung für Familien waren am 29. Juni sechs Beschäftigte getötet worden. (Archivbild) Foto: NWM-TV/dpa
Wer Opfer einer Straftat wird, muss oft auch seelische Folgen und komplizierte Anträge bewältigen. In Niedersachsen gibt es dafür Unterstützung. Doch der Zugang hat Hürden.
Hannover. Nach einer Straftat brauchen Betroffene oft mehr als medizinische Hilfe: Wer unterstützt bei seelischen Folgen, wer bei Anträgen? Niedersachsens Opferschutzbeauftragter Thomas Pfleiderer hat seinen Bericht für 2024 und 2025 vorgestellt. Er sieht Fortschritte, aber auch Hürden.
An wen können sich Betroffene wenden?
Die Geschäftsstelle des Landesopferschutzbeauftragten ist eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene jeder Art von Kriminalität in Niedersachsen. Sie ist unter 0511 120 8737 und opferschutzbeauftragter@mj.niedersachsen.de erreichbar. Laut Bericht nahmen 2025 insgesamt 205 Personen Kontakt auf – nach 151 im Vorjahr. Die Anliegen reichten von sexualisierter Gewalt und Stalking bis zu Fragen zur Entschädigung.
Welche Hilfe leistet die Geschäftsstelle?
Sie hört zu, informiert über Opferrechte und vermittelt an Beratungsstellen oder Behörden. Eine dauerhafte Betreuung oder eine Rechtsberatung zum Einzelfall bietet sie nicht. Für weitere Hilfe verweist Pfleiderer etwa auf die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen. Betroffene entscheiden selbst, ob sie Unterstützung annehmen. Viele schämten sich und wollten nicht über das Erlebte reden, sagte er. „Die Täter müssen sich schämen, aber nicht die Opfer“, sagte Pfleiderer.
Wie bekommen Gewaltopfer psychologische Hilfe?
Traumaambulanzen sollen nach einer Gewalttat kurzfristig psychotherapeutische Erstversorgung ermöglichen. Ziel ist zunächst, psychisch zu stabilisieren. Das ersetzt jedoch nicht eine gegebenenfalls nötige längerfristige Behandlung.
Der Zugang funktioniert laut Pfleiderer jedoch „unterschiedlich und wechselhaft“. Es fehle an Psychotherapeuten. Personalwechsel könnten dazu führen, dass ein Angebot vorübergehend ausfalle. Seine Geschäftsstelle gehe Hinweisen auf Probleme gemeinsam mit dem Landessozialamt nach. Die Versorgung werde besser, sagte er.
Welche staatlichen Leistungen gibt es?
Seit Anfang 2024 regelt das Sozialgesetzbuch XIV die staatliche Entschädigung für Gewaltopfer. Sie kann auch Betroffene psychischer Gewalt und erheblich vernachlässigte Kinder erfassen. Zu den Leistungen gehören die Erstversorgung in Traumaambulanzen und finanzielle Entschädigung. Welche Hilfen im Einzelfall zustehen, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Fallmanager sollen Betroffene durch das Verfahren begleiten. Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Dennoch sei es oft mühsam, Ansprüche gegenüber Krankenkasse, Unfallkasse und nach dem Entschädigungsrecht zu koordinieren, sagte Pfleiderer.
Was passiert nach einer Tat mit vielen Betroffenen?
Bei Großschadensereignissen koordiniert der Opferschutzbeauftragte die Unterstützung durch Behörden und Hilfseinrichtungen. Entscheidend ist, ob die regulären Strukturen ausreichen. Eine Straftat als Ursache darf nicht von vornherein ausgeschlossen sein.
Nach der Gewalttat in Stade am 29. Juni dieses Jahres berief Pfleiderers Team nach seinen Angaben für den Folgetag einen Runden Tisch ein. Hinterbliebene, unmittelbare Tatzeugen und einige Ersthelfer wurden persönlich angeschrieben und über Hilfsangebote informiert. Die Abläufe hätten sich bewährt, sagte er.
Was wurde verbessert? Was soll sich noch ändern?
Seit einer Gesetzesänderung im September des vergangenen Jahres können Strafverfolgungsbehörden die Daten Betroffener nach Großschadensereignissen direkt an den Opferschutzbeauftragten übermitteln. Zuvor war eine Einwilligung nötig. So kann die Geschäftsstelle von sich aus Hilfe anbieten. Für solche Ereignisse steht zudem ein kostenloses psychosoziales Beratungstelefon bereit – bei Bedarf rund um die Uhr.
Im Alltag fordert Pfleiderer mehr Nachfragen durch die Polizei: In geeigneten Fällen solle sie zwei bis vier Wochen nach einer Tat prüfen, ob Betroffene zurechtkommen. Die ausgehändigten Informationen zu Opferrechten hält er für schwer verständlich.