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GZ Plus IconGericht: Onlinepoker-Gewinn kann steuerpflichtig sein

Zocken am Smartphone: Wird der Rahmen einer Hobbytätigkeit überschritten, gilt das Spielen laut Gericht als gewerblich - und damit steuerpflichtig.

Zocken am Smartphone: Wird der Rahmen einer Hobbytätigkeit überschritten, gilt das Spielen laut Gericht als gewerblich - und damit steuerpflichtig.

Hobbyspieler bleiben verschont, diejenigen, die es professionell betreiben, werden zur Kasse gebeten. Ein Student muss nun mehr als 80.000 Euro Gewinn versteuern, die er mit Onlinepoker gemacht hatte.

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