Glückspiele

GZ Plus IconGericht: Onlinepoker-Gewinn kann steuerpflichtig sein

Zocken am Smartphone: Wird der Rahmen einer Hobbytätigkeit überschritten, gilt das Spielen laut Gericht als gewerblich - und damit steuerpflichtig.

Zocken am Smartphone: Wird der Rahmen einer Hobbytätigkeit überschritten, gilt das Spielen laut Gericht als gewerblich - und damit steuerpflichtig.

Hobbyspieler bleiben verschont, diejenigen, die es professionell betreiben, werden zur Kasse gebeten. Ein Student muss nun mehr als 80.000 Euro Gewinn versteuern, die er mit Onlinepoker gemacht hatte.

Weiterlesen

Passendes Angebot auswählen oder anmelden und Artikel weiterlesen

monatlich

9,99 €

Jetzt abonnieren
  • nach 1 Monat flexibel mtl.
  • online kündbar
Nur für kurze Zeit
2 Monate für

1,99 €

Sonderpreis sichern
  • danach nur 9,99 € mtl.,
  • nach 2 Monaten flexibel mtl. online kündbar
monatlich

6,99 €

Langfristig sparen
  • 3,- € pro Monat sparen,
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
  • Alle Artikel auf goslarsche.de frei
  • News-App inkl. Push-Funktion
  • Aktuelle Nachrichten aus der Region
Weitere Themen aus der Region