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Erster größerer Fall im Herbst

Geflügelpest im Landkreis Aurich - 6.000 Puten betroffen

In einem Putenbetrieb im Landkreis Aurich wurde die Geflügelpest festgestellt - der erste Ausbruch in diesem Herbst in einem größeren Betrieb. (Archivbild)

In einem Putenbetrieb im Landkreis Aurich wurde die Geflügelpest festgestellt - der erste Ausbruch in diesem Herbst in einem größeren Betrieb. (Archivbild) Foto: Andre van Elten/261News/dpa

Nach einigen Fällen von Geflügelpest bei Wildvögeln ist nun im Landkreis Aurich auch ein Putenbetrieb betroffen - es ist der erste größere Ausbruch in diesem Herbst.

Von dpa 03.11.2026, 17:00 Uhr

Hannover/Aurich. In einem Putenbestand im Landkreis Aurich mit 6.000 Tieren haben die Behörden den Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe das hochansteckende Virus des Typs H5N1 bestätigt, teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover mit. Nach Angaben des Landkreises wurden die Tiere tierschutzgerecht getötet.

Um den Betrieb wird eine Sperrzone eingerichtet. Für Geflügelhaltungen in dieser Zone gelten besondere Schutz- und Überwachungsmaßnahmen, teilten die Behörden mit. 

Der Ausbruch im Landkreis Aurich ist dem Ministerium zufolge der erste größere in einer Geflügelhaltung in diesem Herbst. Zuletzt sei das Virus bei mehreren Wildvögeln in den Landkreisen Cuxhaven und Emsland festgestellt worden. In Schleswig-Holstein gab es demnach bereits Ausbrüche in Geflügelbeständen.

Ansteckungsrisiko steigt mit Vogelzug

Das FLI hatte jüngst das Ansteckungsrisiko in Geflügelhaltungen durch direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln als moderat eingestuft, aber auch auf ein steigendes Risiko wegen zunehmender Wasservogelansammlungen und dem Vogelzug verwiesen. 

Von Oktober 2025 bis zum Frühsommer dieses Jahres wurden allein in Niedersachsen rund 1,6 Millionen Tiere wegen der Geflügelpest getötet, der Schaden betrug laut Tierseuchenkasse 41 Millionen Euro. Es war der bislang schlimmste Ausbruch dieser Tierseuche.

Das Landwirtschaftsministerium rief Geflügelhalter dazu auf, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf ihren Betrieben zu beachten. Das gilt auch für Klein- und Hobbyhaltungen sowie für Rassegeflügelzuchten. Unter anderem müssen die Halter darauf achten, dass Futter, Einstreu und Tränkwasser nicht für Wildvögel zugänglich sein dürfen.

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