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Beisitzender Richter meldet sich ab

Fall Karsten Manczak: Krankheit verhindert Prozess-Start

Der Angeklagte wird in Handschellen vorgeführt und von Justizbeamten begleitet. Foto: Neddermeier

Der Angeklagte wird in Handschellen vorgeführt und von Justizbeamten begleitet. Foto: Neddermeier

Nach wenigen Minuten war alles vorbei. Der Prozess um den mutmaßlichen Mordfall Manczak konnte am Mittwoch nicht, wie geplant, starten. Der Grund:  Einer der Richter musste sich krank melden. 

Von Holger Neddermeier Mittwoch, 10.11.2021, 20:00 Uhr

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Braunschweig. Nach wenigen Minuten war alles vorbei. Der Prozess um den mutmaßlichen Mordfall Manczak konnte am Mittwoch nicht, wie geplant, starten. Einer der Richter der zuständigen Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Ralf-Michael Polomski musste kurzfristig krankheitsbedingt passen. Da fiel es dann auch nicht mehr ins Gewicht, dass auch noch einer der Schöffen nicht erschien.

Dagegen zahlreich erschienen waren die Vertreter der Presse. Einige hatten sich schon um sieben Uhr vor dem Landgericht Braunschweig eingefunden. Die lediglich coronabedingt fünf ausgewiesenen Presseplätze im Sitzungssaal wurden nach dem Windhundprinzip vergeben. Und nach dem Pressefoto zu Beginn des wenige Minuten dauernden „Aufrufs in der Strafsache“, mussten etliche Journalisten den Raum verlassen. Alle Verfahrensbeteiligten mit den als Nebenkläger auftretenden zwei Söhnen des vermissten 51-jährigen Familienvaters und der Ehefrau waren anwesend, als der Richter mitteilte, dass die Hauptverhandlung nicht eröffnet werden könne. Was das jetzt für den weiteren Prozessverlauf für Auswirkungen hat, muss noch geklärt werden, sagte Gerichtssprecherin Lisa Rust. Grundsätzlich muss sechs Monate nach der Festnahme das Verfahren eröffnet werden, sonst entfallen möglicherweise die Haftgründe für den seit dem 19. Mai dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzenden 50-jährigen Angeklagten, der die Mordvorwürfe weiter von sich weist und beteuert, nichts mit der Sache zu tun zu haben.

Die Staatsanwaltschaft dagegen wirft dem Bundespolizisten aus Othfresen vor, seinen Freund heimtückisch ermordet zu haben. Das hätten die Ermittlungen der eingesetzten Mordkommission Fortuna schnell ergeben.

Wie und wann das Verfahren jetzt fortgesetzt werden kann, das muss jetzt das Oberlandesgericht nach Einsicht der Strafakten entscheiden, so die Gerichtssprecherin. Ob also wie vorgesehen am 24. November die Hauptverhandlung aufgenommen werden kann, ist derzeit noch offen.

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