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Pathologie

Ermittlungen wegen fehlerhafter Brustkrebs-Befunde

Die Ärztin wurde von der Arbeit freigestellt. (Illustration)

Die Ärztin wurde von der Arbeit freigestellt. (Illustration) Foto: Sina Schuldt/dpa

Eine Ärztin soll Brustkrebs-Proben falsch bewertet haben, Patientinnen wurde in der Folge falsch therapiert. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft. Wie die betroffenen Kliniken auf die Fälle reagieren.

Von dpa Donnerstag, 04.12.2025, 16:30 Uhr

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Bremen. Nach den fehlerhaften Behandlungen von Brustkrebs-Patientinnen in Bremen ermittelt die Staatsanwaltschaft - wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung in 34 Fällen. Die Ermittlungen richteten sich allerdings bisher nicht gegen eine konkrete Person, sagte eine Behördensprecherin. Sie bestätigte entsprechende Medienberichte. 

Eine Ärztin in der Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte soll nach Angaben des Klinikverbunds Gesundheit Nord (Geno) seit Oktober 2024 einen spezifischen Marker bei Gewebeproben falsch interpretiert haben. Die meisten Brustkrebs-Patientinnen wurden durch diesen Fehler überversorgt, wie eine Sprecherin sagte. 

Die Frauen erhielten demnach eine Antikörper-Therapie und in einigen Fällen auch eine Chemotherapie, die nicht notwendig gewesen wäre. Durch die unnötigen Behandlungen könnten die Patientinnen zum Teil massive Nebenwirkungen und mögliche Langzeitfolgen erlitten haben. 

Die Medizinerin ist inzwischen nicht mehr im Dienst, wie eine Geno-Sprecherin sagte. Zudem sei das Vier-Augen-Prinzip beim Erstellen von Befunden eingeführt worden. 

Auch in Göttingen in Pathologie gearbeitet

Die Ärztin hat in Teilzeit in Bremen gearbeitet, zudem auch in der Pathologie an der Universitätsmedizin Göttingen. Dort sei sie aber nicht in die Befundung von Brustkrebs eingebunden gewesen, sagte eine Sprecherin. Sie habe in einem anderen Bereich gearbeitet. 

Dennoch seien sämtliche von ihr bearbeiteten Fälle von Oktober 2024 bis November 2025 sorgfältig überprüft worden. Dabei hätten sich keine Auffälligkeiten ergeben. An der Universitätsmedizin Göttingen gebe es allerdings anders als bisher in Bremen auch das Vier-Augen-Prinzip, bei dem ein zweiter Mediziner in die Beurteilung eingebunden ist.

Gleichwohl sei die Ärztin bis Weihnachten auch in Göttingen freigestellt worden, um die Hintergründe im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems transparent und umfassend aufzuarbeiten, so die Sprecherin.

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