Bewährungsstrafe

GZ Plus IconAmtsgericht: 28-jähriger Bad Harzburger verschickt Kinderporno

Das Chat-Portal des Angeklagten erkennt das versandte Video als Kinderporno und schaltet das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children ein.

Das Chat-Portal des Angeklagten erkennt das versandte Video als Kinderporno und schaltet das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children ein. Foto: dpa/Pleul

Einem 28-jährigen Bad Harzburger wurde vorgeworfen, kinderpornografische und jugendpornografische Dateien besessen, und einen Kinderporno verschickt zu haben. Er behauptet, das Video unter mehreren Filmen nicht bemerkt zu haben. So lautet das Urteil.

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