Othfresener Koks-Spediteur erneut verurteilt – nun 11,5 Jahre Haft
Ein Bild, das damals durch die Presse ging: 16 Kilogramm beschlagnahmtes Kokain liegen während einer Pressekonferenz im Landeskriminalamt Niedersachsen neben Dosen mit Spachtelmasse. Foto: picture alliance/dpa | Ole Spata
Nach Aufhebung des ersten Urteils ist das Verfahren gegen Jonas H. aus Othfresen nun erneut abgeschlossen: Das Landgericht verhängte elfeinhalb Jahre Haft.
Othfresen/Hannover. In einem der bedeutendsten Gerichtsverfahren Niedersachsens ist Anfang der Woche erneut das Urteil gegen Jonas H. aus Othfresen gefallen: Der Spediteur wurde zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“. Wegen seiner Mithilfe ordnete der Bundesgerichtshof eine neue Strafzumessung an. H. koordinierte den Transport von 16 Tonnen Kokain und sollte dafür zwischen 1 und 1,5 Millionen Euro erhalten – das Geld wurde jedoch nie ausgezahlt, da die Zollfahndung den Schmuggelplan aufdeckte.
Neue Vorwürfe gegen Kokain-Spediteur
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Staatsanwalt im Zentrum
Der Fall hat nicht nur wegen der Menge der Drogen, sondern auch wegen der Beteiligung eines Staatsanwalts bundesweit Schlagzeilen gemacht. Im Zentrum des Prozesses steht Yashar G., dem vorgeworfen wird, Informationen aus der Justiz an das international agierende Drogenkartell weitergegeben zu haben. Jonas H. war Teil dieses Netzwerks und betrieb in Othfresen ein Speditionsunternehmen, das für den Drogentransport genutzt wurde.
Staatsanwalt beeinflusst Ermittlungen
Mafia hat einen Maulwurf: Müssen Urteile aufgehoben werden?
Bereits Ende 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig ein Urteil in dem 16-Tonnen-Kokain-Verfahren teilweise aufgehoben. Jonas H. war 2023 vom Landgericht Hannover zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß wurde aufgehoben, weil der BGH seine Bemühungen zur Aufklärung – insbesondere Hinweise darauf, dass der Staatsanwalt möglicherweise als „Maulwurf“ agierte – nicht ausreichend berücksichtigt sah.
Verteidigung kritisierte damals Verfahren
Sein Anwalt Pascal Ackermann erklärte damals: „Mein Mandant hatte kein faires Verfahren.“ Der beschuldigte Staatsanwalt sitzt seit über einem Monat in Untersuchungshaft, wurde aber zunächst nicht aus dem Verfahren gegen H. abgezogen. Laut BGH hatte Jonas H. versucht, die Justiz über interne Unregelmäßigkeiten zu informieren. Diese Hinweise führten damals zwar nicht zur Ergreifung des Staatsanwalts, hätten aber strafmildernd berücksichtigt werden müssen.
Neue Verhandlung über die Haftlänge
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