Aus dem Jugendschöffengericht
20-jähriger Angeklagter ist „quer durchs Strafgesetzbuch gereist“

Dauerarrest, Schmerzensgeld, Spende und Auflagen abarbeiten: Auf einen 20-jährigen Mann kommt nach dem Urteil einiges zu. Foto: Pixabay
Der Angeklagte steht aufgrund von Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Fahrerflucht vor Gericht. Das Jugendschöffengericht verhängt eine Bewährungszeit von einem Jahr, eine Geldstrafe und die Teilnahme an einer Drogenberatung.