Aus dem Jugendschöffengericht
20-jähriger Angeklagter ist „quer durchs Strafgesetzbuch gereist“
Der Angeklagte steht aufgrund von Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Fahrerflucht vor Gericht. Das Jugendschöffengericht verhängt eine Bewährungszeit von einem Jahr, eine Geldstrafe und die Teilnahme an einer Drogenberatung.