Goslar: Ein harmloser Zigaretten-Streit eskaliert
Im Amtsgericht Goslar geht es bei einer Verhandlung um einen Zigaretten-Streit. Foto: GZ-Archiv
Ein kleiner Streit auf einem Supermarktparkplatz in Goslar eskalierte derart, dass ein 41-jähriger Familienvater nun wegen Beleidigung und Bedrohung zu fast 5000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde – und seine Bewährung auf dem Spiel steht.
Goslar. Zuweilen wird auch um einen Strafbefehl hart gerungen. In diesem Fall war es ein 41-jähriger, vierfacher Vater aus Goslar, der gegen eine Geldstrafe von 1500 Euro wegen Beleidigung und Bedrohung Einspruch einlegte. Da er eine Woche vor dieser Tat zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt wurde, steht durch diese neuen Vorwürfe für ihn einiges auf dem Spiel. So bestritt er die Anklagevorwürfe und versuchte sich an einer Täter-Opfer-Umkehr. Gericht und Staatsanwaltschaft glaubten ihm nicht. Nach der Beweisaufnahme erhöhte sich die Geldstrafe auf 70 Tagessätze à 70 Euro, also auf 4900 Euro. Der Staatsanwalt hatte sogar 6300 Euro gefordert.
Der Angeklagte wurde im Laufe der Verhandlung zusehends wütender. In seinem Schlusswort bezeichnete er die Geschädigte einmal mehr als Lügnerin und kündigte Rechtsmittel an.
Große Aggressionen
Seine Aggression war derart offensichtlich, dass sich die verängstigte Geschädigte nicht traute, den Gerichtssaal zu verlassen. Sie äußerte die Befürchtung, von dem Angeklagten, dessen Auto nahe ihrem Fahrzeug stehe, angegangen zu werden. Staatsanwalt Dr. Pelikan sah das ebenso. Er legte spontan seine Robe ab und begleitete die Geschädigte zu ihrem Wagen.
Dabei begann das Ganze mit einer Lappalie. Im September letzten Jahres kauften die Beteiligten bei einem Discounter im Stadtteil Bassgeige ein. Der Angeklagte zündete sich auf dem Parkplatz eine Zigarette an, setzte sich in den Wagen seiner Partnerin und schnippte die Kippe aus dem Beifahrerfenster. Das habe der Geschädigten nicht gepasst, berichtete der Angeklagte. Sie habe mit der Faust gegen das Wagenfenster geschlagen und die Situation eskalieren lassen. Er habe sie weder beleidigt noch bedroht, so der 41-Jährige. Gleichlautendes sagte auch dessen Partnerin, die mit im Wagen gesessen hatte. Beide stellten die Anzeigeerstatterin als hysterisch und überreagierend dar. „Die war auf 180“, beharrte der Angeklagte.
Andere Sicht der Dinge
Die Geschädigte, die so gar nicht zu der negativen Persönlichkeitsbeschreibung des Angeklagten passte, schilderte das Geschehen erwartungsgemäß völlig anders. Sie habe gesehen, wie der Angeklagte die brennende Zigarette wegwarf und mit sich gerungen, ob sie etwas sagen sollte. Wegen der Trockenheit und der Nähe zu einer Schule entschloss sie sich, zu reagieren. Sie habe an die Scheibe geklopft, den Angeklagten auf die Kippe aufmerksam gemacht und gesagt, dass so etwas nicht sein müsse.
„Das ging so schnell, wie der aus dem Auto raus war“, berichtete die 40-jährige Zeugin. Der Angeklagte sei bedrohlich auf sie zugekommen und habe sie schlimm beschimpft. Dann habe er ihr mit den Worten gedroht: „Es ist egal, ob Sie eine Frau sind. Das nächste Mal kriegen Sie eine auf die Fresse!“ Geschockt und verängstigt habe sie sich in ihren Wagen zurückgezogen und überlegt, was sie tun sollte. Dann habe sie sich das Kennzeichen notiert und sei zur Polizei gefahren.
Den Discounter gemieden
Zu dem Discounter sei sie aus Angst vor dem Angeklagten nie wieder gefahren. Als ihr die Version des Angeklagten vorgehalten wurde, reagierte sie mit Verwunderung – glaubwürdig, wie Richterin Wichman befand.
Die Partnerin des 41-Jährigen wiederholte nahezu wortgetreu das Einspruch-Schreiben des Angeklagten. Da sie sich in Widersprüche verstrickte und schließlich angab, sie habe weder von dem Strafbefehl noch von dem Einspruch etwas gewusst, verspielte die Zeugin ihre Glaubwürdigkeit.
Die Geschädigte habe kein Motiv, den ihr unbekannten Angeklagten zu Unrecht zu belasten, so die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Gegen den Angeklagten sprächen nach Meinung des Staatsanwaltes hingegen seine elf Vorstrafen und der im Raum stehende Bewährungswiderruf.
Nach einer weiteren Schmähung der Geschädigten in seinem Schlusswort, verkündete der Angeklagte, dass man sich nun im Landgericht wiedersehe und stürmte hinaus.
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