Photovoltaik in Goslarer Altstadt: Rechtsstreit geht vor Gericht

Solaranlagen in der Goslarer Altstadt sind immer wieder ein Streitpunkt in Goslar. Diese Anlage musste im Jahr 2023 wieder abgebaut werden. In einem anderen Fall steht eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht an. Foto: Roß (Archiv)
Zwei Hausbesitzer wollen Solaranlagen auf ihrem denkmalgeschützten Gebäude installieren – doch die Stadt Goslar lehnt ab. Am 19. März beginnt die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig.
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Goslar. Zwei Goslarer verklagen die Stadtverwaltung. Der Grund: Ihnen wurde verboten, Photovoltaik-Anlagen auf ihre Hausdächer in der Altstadt zu installieren. Am Mittwoch, 19. März, startet die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig.
Nach Mitteilung des Gerichts besitzen die Kläger ein Grundstück mit zwei denkmalgeschützten Gebäuden und möchten auf beiden Dächern Solarpanels installieren, um die bestehende Gasheizung zu ersetzen.
Antrag abgelehnt
Die Stadt Goslar lehnte den Antrag ab, weil sie eine Minderung des Denkmalwerts und eine Beeinträchtigung der schützenswerten Dachlandschaft befürchte. Die Altstadt Goslars ist als Gruppendenkmal Teil des Unesco-Weltkulturerbes. Der Denkmalschutz genieße Vorrang vor erneuerbaren Energien. Auch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege lehne den Antrag ab, schreibt das Gericht.
Die Kläger argumentieren, dass der Staat verpflichtet sei, den Klimawandel zu bekämpfen, und der Denkmalschutz in diesem Fall nachrangig sei, da die Photovoltaik-Anlage die denkmalgeschützte Substanz nicht beeinträchtige.
Fall in der Vergangenheit
Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Sommer 2023: Ein Hausbesitzer in der Goslarer Altstadt musste seine Solaranlage wieder entfernen, weil ihm die erforderliche Genehmigung fehlte. So entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig anders entschieden und ihm erlaubt, die Anlage vorerst auf dem Dach zu belassen, obwohl ihm die Genehmigung fehlte.