Beschwerde gegen Probebohrungen vor dem Oberverwaltungsgericht
Mit solchen Bohrgeräten erkundet Knauf im Südharz die Gipsvorkommen. Foto: Knauf
Der Streit um Gips-Erkundungsbohrungen im Landkreis Mansfeld-Südharz nimmt kein Ende. Jetzt hat der BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg eingelegt.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Harz. Der Gipsstreit um vom Landkreis Mansfeld-Südharz genehmigte Probebohrungen in einem Landschaftsschutzgebiet bei Questenberg nimmt kein Ende. Der BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt (Bund für Umwelt und Naturschutz) hat gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg eingelegt.
Mit seiner Beschwerde reagiert der BUND einer Mitteilung zufolge auch darauf, dass der Landkreis den Antragsteller der Erkundungsbohrungen von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung befreit habe. Die Umweltschützer haben demnach beantragt, die Fortsetzung der Probebohrungen bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auszusetzen.
BUND-Landesgeschäftsführer Christian Kurz erklärt: „Der BUND wehrt sich auch weiterhin gegen das vom Landkreis und vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte überwiegende öffentliche Interesse an den Erkundungsbohrungen.“ Es dürfe nicht auf die Rohstoffsicherung abgestellt werden, ohne den Eingriff in den Naturraum abzuwägen. Der Landkreis hatte kürzlich mitgeteilt, die Landschaft werde durch die Erkundung keineswegs, wie oft behauptet, großflächig zerstört.