Ex-Partner dringt trotz Verweis in die Wohnung ein
Das Amtsgericht in Goslar. Hier musste sich jetzt ein Mann verantworten, der gegen das Gewaltschutzgesetz verstieß. Foto: Neumann
60 Tagessätze à 80 Euro, also 4800 Euro musste ein 39-jähriger Mann aus Goslar bezahlen, weil er gegen das Gewaltschutzgesetz verstieß. Der Mann sah seine Tat vor dem Amtsgericht Goslar nicht ein.
Goslar. Zu 60 Tagessätzen à 80 Euro, also 4800 Euro, wurde ein 39-jähriger Mann aus Goslar verurteilt, weil er gegen das Gewaltschutzgesetz verstieß. Hintergrund war eine körperliche Auseinandersetzung des Angeklagten mit seiner früheren Partnerin. Mit dem Urteil lag das Amtsgericht Goslar unter Vorsitz von Richterin Wichmann noch 800 Euro über dem Antrag der Staatsanwaltschaft und weit über dem Strafbefehl von 1500 Euro, dem der Angeklagte widersprochen hatte.
Das höhere Strafmaß kam zustande, weil der 39-Jährige die Tat trotz erdrückender Beweislage beharrlich bestritt, was eine Verhandlung mit mehreren Zeugen, darunter der Geschädigten, notwendig machte. Den Anfang machte die körperliche Auseinandersetzung des Angeklagten mit seiner ehemaligen Partnerin. Zwar erreichte dieser Streit nie das Gericht, doch musste dieser recht massiv gewesen sein.
Um Hilfe gebeten
Der Wohnungsnachbar berichtete, dass die Geschädigte seinerzeit humpelnd bei ihm geklingelt und um Hilfe gebeten habe. Auch wurde die Polizei eingeschaltet, die den 39-Jährigen wegen häuslicher Gewalt der gemeinsamen Wohnung verwies. Per Gerichtsbeschluss wurde der ursprünglich kurzzeitige Verweis auf sechs Monate ausgeweitet. Danach durfte sich der 39-Jährige weder der Wohnung noch seiner Partnerin nähern. Diese hatte sich von ihm getrennt und eine neue Wohnung gesucht. Zudem hatte sie ihre Nachbarn über den Verweis ihres Ex-Partners informiert.
Dennoch tauchte der 39-Jährige nach Aussage der Nachbarn auf dem Grundstück auf und schloss sogar die Wohnungstür auf, obwohl die Polizei ihm den Wohnungsschlüssel abgenommen hatte. „Wie selbstverständlich“ habe der Angeklagte die Wohnung betreten und die Hunde der Geschädigten Gassi geführt.
Verwirrte Nachbarn
Die verwirrten Nachbarn, die später den Wohnungsschlüssel der Geschädigten in der Einfahrt des Mehrparteienhauses fanden, riefen erneut die Polizei. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass es sich um einen Nachschlüssel gehandelt hat.
Keiner der beiden Zeugen hatte den 13-fach vorbestraften 39-Jährigen damals zur Rede gestellt. „Er war immer ein wenig angespannt“, erklärte eine Zeugin diplomatisch. „Er roch nach Bier und Marihuana“, erklärte ein weiterer Zeuge. Auch im Gerichtssaal wirkte der Angeklagte aggressiv und nur mühsam beherrscht. Die Geschädigte konnte zu dem Anklagevorwurf nichts sagen, da sie zur Tatzeit nicht da war. Auf die häusliche Gewalt ging sie nicht weiter ein und verließ den Gerichtssaal nach ihrer Aussage schnell wieder.
„Ich war nicht dort“, beharrte der 39-Jährige trotz der übereinstimmenden Zeugenaussagen der Nachbarn. Der Beschluss, der ihn „von heut auf morgen“ auf die Straße setzte, sei seiner Meinung nach nicht in Ordnung gewesen. Aber er habe ihn befolgt, behauptete er. Vor allem habe es ihn geärgert, dass er seine Version des Geschehens nicht habe darstellen können. Dem hielt die Vorsitzende entgegen, dass er das bei der polizeilichen Vernehmung hätte tun können, wenn er denn erschienen wäre.
Angeblich keine Ladung
Dass ihn angeblich die Ladung dazu nicht erreicht habe, schien dem Gericht nicht glaubhaft, da nachgewiesen werden konnte, dass diese bereits an seine neue Anschrift gesandt wurde.
Der 39-Jährige, der ohne Anwalt erschien, machte emsig von seinem Recht Gebrauch, die Zeugen zu befragen. Doch geriet er dabei zumeist ins Lamentieren und musste von der Richterin gebremst werden. Bereits vor dem Urteil in dem ihm zustehenden Schlusswort machte er sichtlich verärgert deutlich, dass er Rechtsmittel einlegen werde.