Zähl Pixel
Strafe in Höhe von 2250 Euro

GZ Plus IconGeldstrafe für Vienenburger wegen eines Kinderporno-Stickers

Ein 24-jähriger Vienenburger wurde wegen des Besitzes eines kinderpornografischen Stickers verurteilt.

Ein 24-jähriger Vienenburger wurde wegen des Besitzes eines kinderpornografischen Stickers verurteilt. Foto: Puchner/dpa

Ein vier Jahre alter Download eines kinderpornografischen Bildes wurde einem 24-jährigen Vienenburger zum Verhängnis. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt. Angestoßen wurden die Ermittlungen in den USA.

Von Corina Klengel Donnerstag, 17.10.2024, 04:00 Uhr

Goslar. Der 24-Jährige aus Vienenburg wirkte kleinlaut und eingeschüchtert, als er sich wegen des Besitzes einer kinderpornografischen Darstellung vor dem Schöffengericht in Goslar wiederfand. Als der Verhandlungstermin anberaumt wurde, stufte das Gesetz noch jedes kinderpornografische Foto als Verbrechen ein, was mit einer Haftstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Deshalb wurde die Verhandlung noch mit Schöffen eröffnet. Im Sommer dieses Jahres trat die von vielen Juristen herbeigesehnte Gesetzesentschärfung in Kraft. Nach der neuen Regelung verhängte die Schöffenkammer in Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro, also 2250 Euro.

Herbe Strafe

Zusammen mit den Gerichtskosten immer noch eine herbe Strafe für „Vergesslichkeit“, denn darauf berief sich der 24-Jährige. Vor einigen Jahren bekam der 24-Jährige per Smartphone eine Thumbnail zugeschickt. Er öffnete dieses Vorschaubild und zum Vorschein kam ein Foto mit drei etwa 12-jährigen, teilweise unbekleideten Kindern in einer Stellung, die an orale und anale Penetration denken lässt. Diese Art der Kinderpornografie wird im Gegensatz zum einfachen Zurschaustellen von nackten Kindern schärfer geahndet. Aus welchen Gründen auch immer, er wandelte das Foto in einen sogenannten Sticker um, der über Whatsapp verschickt werden kann. Zwar gab es keinen Hinweis, dass dies geschehen war, doch befand sich dieser anstößige Sticker noch auf seinem alten Handy, welches die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung im November 2022 beschlagnahmte.

Viele Jahre

Die eigentliche Tat, so argumentierte Verteidiger Matthias Jochmann, läge so viele Jahre zurück, dass sein Mandant nach dem Jugendstrafrecht beurteilt werden müsse. Tatsächlich wurde der mehr als vier Jahre zurückliegende Download des verbotenen Bildes von der Amerikanischen Organisation National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) beobachtet. Die festgestellte Telefonnummer des Angeklagten ging über die US-Behörden an das Bundeskriminalamt, das den Verdacht wiederum 2020 an die zuständige Polizei in Goslar weitergab. Das Bild musste gesichtet und strafrechtlich eingeordnet werden, kurzum – es dauerte noch einmal zwei Jahre bis zur Hausdurchsuchung. Die Schöffenkammer ging jedoch von einem Tatzeitpunkt im November 2022 aus, wo der Anfangsverdacht als bewiesen galt. Zu diesem Zeitpunkt sei der Vienenburger kein Heranwachsender mehr gewesen.

Zudem machte der Verteidiger geltend, dass das alte, defekte Handy schon lange nicht mehr im Gebrauch gewesen sei. Dem hielt die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung entgegen, dass das nichts an dem verbotenen Besitz einer solchen Datei ändere. Letztlich gab der 24-Jährige zu, dass er von dem anstößigen Bild auf dem ausrangierten Smartphone wusste. Er habe einfach vergessen, es zu löschen.

„Das Bild war grauenvoll. Ich unterstütze so etwas gar nicht“, beteuerte er. Das glaubten ihm Staatsanwaltschaft und die Schöffenkammer. Der junge Vienenburger sei nicht vorbestraft und es handele sich nur um eine einzige Datei, was in derartigen Prozessen unüblich ist, so die Staatsanwältin. So kam der 24-Jährige, der von seiner Familie begleitet wurde, doch noch mit einer glimpflichen Strafe davon.

Die Redaktion empfiehlt
Diskutieren Sie mit!