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Geldstrafe wegen Körperverletzung

GZ Plus IconAmtsgericht: Religiöse Überzeugungen prallen auf deutsche Gesetze

Vor dem Amtsgericht musste sich 54-Jähriger wegen Körperverletzung verantworten.

Vor dem Amtsgericht musste sich 54-Jähriger wegen Körperverletzung verantworten. Foto: Neumann

Bei dem Angeklagten vor dem Amtsgericht Goslar handelte es um einen 54-jährigen Jesiden aus dem Irak, wohnhaft in Goslar. Er wehrte sich mit einem Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung zum Schaden seiner Tochter.

Von Corina Klengel Montag, 20.01.2025, 18:00 Uhr

Goslar. Das Amtsgericht Goslar unter Vorsitz von Cabrita Deutschmann bekam es mit einem Fall zu tun, bei dem ethnisch-religiöse Überzeugungen auf deutsche Gesetze prallten. Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen 54-jährigen Jesiden aus dem Irak, wohnhaft in Goslar. Er wehrte sich mit einem Einspruch gegen einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen à 15 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung zum Schaden seiner 17-jährigen Tochter.

Der Stein des Anstoßes bildete ein Handy, welches die Tochter von einem Bekannten bekam. Als die Eltern davon erfuhren, verlangten sie das Gerät heraus. Es kam zum Streit, da die Tochter das Mobiltelefon nicht herausgeben wollte. Infolge der Auseinandersetzung soll der Angeklagte seine Tochter gewürgt haben, während die Mutter dem Mädchen das Handy wegnahm – mit Zwang, wie der 54-Jährige nach vielen verbalen Ausweichmanövern zugab.

Das Mädchen ging am nächsten Tag wie gewohnt zur Schule, wo sie um Hilfe bat. Es kam zu einer Anzeige gegen den Vater. Zudem wurde die zur Tatzeit noch 16-Jährige in Obhut genommen. Zunächst hatte das Mädchen nicht zu ihren Eltern zurückkehren wollen.

Nicht die erste Anzeige

Es war nicht die erste Anzeige dieser Art gegen den 54-Jährigen. Es gab bereits ein Strafverfahren gegen ihn, welches ebenfalls mit einer Geldstrafe endete. Seinerzeit war die Schwester der 17-Jährigen betroffen. Es ging um Nötigung und den Versuch, eine Zwangsheirat herbeizuführen. Das sei auch schon nicht richtig gewesen, beschwerte sich der 54-Jährige.

Heirat bildet wohl den neuralgischen Punkt in dieser Familie. Jesiden, so machte der 54-Jährige in seiner Aussage unmissverständlich deutlich, heiraten ausschließlich innerhalb ihrer Glaubensgruppe. So begegnet der Angeklagte allen Kontakten seiner Töchter zu Jungen, die nicht jesidisch sind, mit Argwohn, Verboten und offensichtlich auch mit Gewalt.

Das Verfahren war für Richterin Deutschmann nicht gerade einfach, zumal der 51-Jährige ohne seinen Anwalt kam. Neben dem Schutz der Tochter oblag es der Vorsitzenden auch, dass der angeklagte Vater einen fairen Prozess erhielt. Der jedoch verkündete, er halte den ganzen Aufwand einer Gerichtsverhandlung für übertrieben und unnötig. Er beharrte, er habe seine Tochter nicht gewürgt. Die Abdrücke an ihrem Hals seien keine Würgemale gewesen, sie leide vielmehr unter einer Allergie.

Aussagen mit Widersprüchen

Die Aussage des 54-Jährigen enthielt viele Widersprüche. Da wurde bei Allah geschworen und kurz darauf das Gegenteil erzählt. Mal kam die Polizei zu ihm, mal sei er mit seiner Frau zur Schule gegangen, um zu erfragen, wem das Handy gehöre, das er seiner Tochter am Abend zuvor abgenommen hatte. Mal habe er befürchtet, dass seine Tochter das Gerät gestohlen haben könnte und es ihr deshalb abgenommen. Später gab er zu, dass er habe kontrollieren wollen, mit wem sie Kontakt gehabt habe. Dies sei ihm allerdings nicht möglich gewesen, da er im Gegensatz zu seinen Kindern kein Wort Deutsch spreche. Während des Verfahrens musste ein Dolmetscher übersetzten.

Was nun genau an jenem Abend im Februar 2024 vorfiel, konnte in dem Gerichtsverfahren nicht mehr geklärt werden, weil der 54-Jährige schließlich seinen Einspruch zurücknahm. Damit gilt der Sachverhalt, der angeklagt war. Der 51-Jährige muss nunmehr 900 Euro Strafe für die Körperverletzung, begangen durch das Würgen seiner Tochter, zahlen. Die Tochter lebt mittlerweile wieder bei ihrer Familie.

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