Wieder stoppt ein Gericht die Erkundungsbohrungen

Ein Bohrunternehmen hat im Auftrag des Gips-Unternehmens Knauf im Dezember zwei etwa 30 Meter tiefe Bohrlöcher in den Boden getrieben, um im Landkreis Mansfeld-Südharz die Gipsvorkommen zu erkunden. Die Arbeiten wurden gerichtlich gestoppt. Foto: Knauf-Presse
Gegen die Genehmigung von Gips-Erkundungen hat der BUND mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Halle Erfolg. Dann genehmigt das Verwaltungsgericht die Bohrungen mit Einschränkungen, jetzt wurden sie vom Oberverwaltungsgericht vorläufig gestoppt.
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Harz. Im Streit um Erkundungsbohrungen der Firma Knauf im Landkreis Mansfeld-Südharz geht es hin und her: Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hat die Probebohrungen im Südharz jetzt in zweiter Instanz untersagt, bis es in der Sache grundsätzlich entschieden hat.
Ein Beschluss erscheine bis Ende Februar möglich, sagte eine Gerichtssprecherin Ende vergangener Woche in Magdeburg. Der Landkreis Mansfeld-Südharz müsse bis dahin sicherstellen, dass nicht gebohrt wird.
Zäher Streit
Am Vortag hatte das Gericht bestätigt, dass eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingegangen ist. Der BUND richtet sich damit gegen Teile eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle, wonach die Erkundung unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt wird (die GZ berichtete).
Der seit langer Zeit schwelende Streit war Anfang Dezember hochgekocht, nachdem der Landkreis Mansfeld-Südharz den umstrittenen Erkundungsbohrungen für den Gipsabbau im Biosphärenreservat im Südharz zugestimmt hatte.
Daraufhin zog der BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Halle hatte in seinem Beschluss Ende Januar erklärt, dass eine Erkundung notwendig sei, um „sachgerechte Entscheidungen zur Sicherstellung einer zukunftsorientierten Versorgung mit heimischen Rohstoffen“ treffen zu können. Allerdings beanstandete das Gericht, dass das Bohrvorhaben gegen Verbote der Schutzgebietsverordnung verstoße, von denen der Landkreis das Unternehmen zuvor nicht befreit habe.
Kurze Gültigkeit
Das Unternehmen Knauf aus dem unterfränkischen Iphofen hatte Ende August 2024 beim Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz die Bohrungen beantragt, am 10. Dezember erteilte die Behörde eine Genehmigung. Noch am selben Tag begann Knauf mit der Erkundung. Am 16. Dezember mussten die Arbeiten gestoppt werden, weil der BUND-Sachsen-Anhalt beim Verwaltungsgericht Halle mit einem Eilantrag Erfolg hatte. Dabei hatten die Umweltschützer vor allem die „irreversible Zerstörung von Landschaftsbild, Böden und Biotopen“ ins Feld geführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt, also zwischen dem 10. und 16. Dezember, hatte eine Bohrgesellschaft im Auftrag von Knauf zwei bis zu 31 Meter tiefe Bohrungen vorgenommen, berichtet das Unternehmen.
Nach dem erfolgreichen Eilantrag zum Stopp der Erkundungen hatte das Verwaltungsgericht die Gipserkundung Ende Januar unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt. Der Landkreis Mansfeld-Südharz nahm das zum Anlass dafür, mitzuteilen, dass es „eine großflächige Zerstörung unserer Heimat, wie fälschlich behauptet wird“, nicht geben werde.
Geplant sind weitere Bohrungen in bis zu 90 Metern Tiefe. Die Löcher seien bis zu zehn Zentimeter breit, erklärt ein Sprecher von Knauf. Insgesamt seien „sieben sehr kleine Probebohrungen auf Wegen und Wegesrändern zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen geplant“. Bereits im Oktober 2024 hatte das Unternehmen auf GZ-Anfrage mitgeteilt: „Der Eingriff der Probebohrungen ist minimal, Auswirkungen auf die Natur sind nicht zu erwarten.“
Großflächiger Abbau
Der BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt und andere Experten, Höhlenforscher etwa, befürchten, dass es nicht bei der Erkundung bleibt, sondern ein großflächiger Abbau beginnt, der Spuren in der geschützten Landschaft bei Questenberg hinterlässt. Während Umweltschützer erklären, die Gipsbranche solle stärker auf Recycling setzen, betont Knauf, es gebe „zum Gipsabbau derzeit keine sinnvolle Alternative“.
Gips drohe in Deutschland knapp zu werden, schreibt Knauf. Der Rohstoff werde aber „dringend benötigt, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“. Gips komme in nahezu jedem Gebäude zum Einsatz und sei im Bauwesen nicht zu ersetzen. Gips-Recycling könne nur zehn Prozent des Bedarfs decken. Das Problem drohe sich zu verschärfen, wenn die Kohleverstromung spätestens 2038 ende. Dann falle der synthetische REA-Gips weg, der aus den Rückständen von Rauchgasentschwefelungsanlagen (abgekürzt REA) gewonnen wird.