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„Rainbow Gathering“ im Oberharz

Darum gibt der Landkreis die konfiszierten Zelte bereits wieder heraus

Ein Zelt steht bei einem illegalen Zeltlager im Harz. Im Harz campen derzeit rund 1.500 Menschen aus aller Welt mitten im Wald. Die Camper der Bewegung «Rainbow Family» setzen sich mit ihrem Zeltlager «Rainbow Gathering» unter anderen für den Weltfrieden ein.

Ein Zelt steht bei einem illegalen Zeltlager im Harz. Im Harz campen derzeit rund 1.500 Menschen aus aller Welt mitten im Wald. Die Camper der Bewegung «Rainbow Family» setzen sich mit ihrem Zeltlager «Rainbow Gathering» unter anderen für den Weltfrieden ein. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ein Täter stahl ein konfisziertes Zelt des umstrittenen „Rainbow-Family“-Camps aus der FTZ Goslar – doch der Aufwand war vergeblich. Die Zelte werden ohnehin kostenfrei zurückgegeben. Anders bei den abgeschleppten Autos, deren Rückgabe teuer ist.

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Von Lisa Kasemir
Dienstag, 27.08.2024, 08:00 Uhr

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Goslar. Das fällt in die Kategorie „Dumm gelaufen“: Am Mittwochabend drang ein unbekannter Täter in die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Goslar ein und entwendete ein konfisziertes Zelt des umstrittenen Camps der „Rainbow-Family“ (die GZ berichtete). Doch diesen Aufwand hätte sich der Einbrecher sparen können, da die 50 bis 60 beschlagnahmten Zelte und zeltähnlichen Gegenstände seit dem ersten Tag des „Rainbow Gatherings“ zu regelmäßigen Öffnungszeiten in der FTZ wieder ausgegeben werden, wie Maximilian Strache, Sprecher des Landkreises Goslar, gegenüber der GZ bestätigt.

Herausgabe der Zelte ist gratis

Die Herausgabe erfolgt kostenfrei. Viele Mitglieder der „Rainbow Family“ holen ihre Behausungen ab und fahren erneut damit in den Oberharz, um erneut am „Gathering“ teilzunehmen.

Weshalb die Zelte überhaupt während des „Rainbow Gatherings“ ausgehändigt werden, erklärt Strache mit Verweis auf Paragraph 27 im Niedersächsischen Waldgesetz (NWaldG): „Demnach ist das Zelten außerhalb von genehmigten Campingplätzen nicht gestattet. In Landschaftsschutzgebieten (LSG) ist das Zelten sogar verboten. Die Zelte werden auf Grundlage des Paragraph 26 Absatz 1 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) sichergestellt. Die Sicherstellung erfolgt stets um eine gegenwärtige Gefahr – also das nicht gestattete beziehungsweise verbotene Zelten – abzuwehren. Die Verwaltungsbehörde nimmt die sichergestellten Zelte insofern nur vorläufig in Verwahrung. Die Verwahrungsdauer erfolgt so lange, bis die Gefahr abgewehrt ist. Ist die Gefahr für die öffentliche Sicherheit beseitigt, werden die Zelte dem Störer also wieder zurückgegeben. Letzteres erfolgt in der Regel bereits am übernächsten Tag nach der Sicherstellung.“
Hunderte Mitglieder der „Rainbow Family“ sitzen in einem großen Kreis rund um ein Lagerfeuer und essen das gemeinsam zubereitete Abendessen.

Hunderte Mitglieder der „Rainbow Family“ sitzen in einem großen Kreis rund um ein Lagerfeuer und essen das gemeinsam zubereitete Abendessen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Allerdings besteht die Möglichkeit zum Beispiel bei Mehrfachstörern, Zelte auch bis zum Ende des „Gatherings“ zu verwahren. „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist immer zu beachten. Es wäre also unverhältnismäßig, die Zelte immer und bei jedem Störer bis zum Ende des ‚Gatherings‘ sicherzustellen“, so der Sprecher.

Nicht nur Zelte wurden konfisziert, auch Fahrzeuge wurden regelmäßig abgeschleppt. 53 an der Zahl sind es auf dem Boden des Landkreises Goslar (Stand: 26. August 2024). Am ersten Tag konnten diese noch kostenfrei am Bahnhof in Clausthal-Zellerfeld abgeholt werden, da diese von der Behörde nur auf öffentlichem Grund abgestellt wurden. Mittlerweile werden die Autos und Camper von einem Bad Harzburger Abschleppunternehmen abtransportiert. Um ein Fahrzeug auszulösen, muss der jeweilige Besitzer knapp 500 Euro bezahlen.

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