Urteil im Prozess ohne Leiche erwartet
Verteidiger im Manczak-Fall: „Im Zweifel für den Angeklagten“

Die Plädoyers im Fall Manczak haben unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Für das Urteil am 31. Mai sind die Saaltüren wieder geöffnet. Archivfoto: GZ
Die Verteidiger im Fall Manczak wollen ihren Mandanten bald auf freiem Fuß sehen. In ihrem Plädoyer sprachen sie sich für den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" aus. Aber auch mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung könnten sie leben.