Stadt zahlt beim Hausbau einen Bonus fürs Kind

In Langelsheim möchte der Fachausschuss der Stadt Familien mit Kindern beim Bauen auch weiterhin unterstützen. Archivfoto: Privat
Der Bauausschuss der Stadt Langelsheim empfiehlt dem Rat, ein umfangreiches Förderprogramm für Familien mit Kindern, welche bauen wollen, fortzuführen. Gelder gibt es dann, wenn der Hauptwohnsitz minimal fünf Jahre beibehalten wird.
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Langelsheim. Das Kinderbonusprogramm der Stadt Langelsheim soll fortgeführt werden. Das hat der Langelsheimer Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft in seiner jüngsten Sitzung empfohlen. Die Entscheidung trifft der Rat der Stadt Langelsheim, der am Donnerstag dieser Woche tagt.
Das Kinderbonusprogramm ist ein bisher recht erfolgreicherVersuch, junge Familien mit Kindern stärker an den Ort zu binden. „Dies lässt sich neben anderen Maßnahmen durch die gezielte Förderung bei der Wohneigentumsbildung erreichen. Selbst genutztes Wohneigentum in einer Gemeinde festigt schließlich die örtliche Bindung und dient damit auch der Stärkung der Ortsgemeinschaft“, betont Bürgermeister Ingo Henze in der Richtlinie „Kinderbonusprogramm 2022“.
Die Stadt Langelsheim hat das Kinderbonusprogramm erstmals im Jahr 2014 als Fördermaßnahme zum Anwerben von Neubürgern aufgelegt und im Jahr 2017 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. In dieser Zeit wurden für 18 Kinder Förderanträge mit einem Volumen von insgesamt 81.000 Euro bewilligt. Im Haushaltsjahr 2022 sollen nun 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Fördergebiet ist das Gemeindegebiet der alten Stadt Langelsheim.
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können auf Antrag der Erwerb eines Bauplatzes und der Neubau eines Wohnhauses durch einen einmaligen Zuschuss gefördert werden. Voraussetzung ist, dass in den Familien mindestens ein eigenes Kind lebt, das das18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Förderung beträgt pro Kind 4000 Euro und ist auf drei Kinder pro Familie begrenzt. Die Förderung ist pro Familie nur einmal möglich. Das geförderte Wohnhaus muss sich im Eigentum der Antragsteller befinden und unmittelbar nach Fertigstellung bezogen werden. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Langelsheim für mindestens fünf Jahre beibehalten werden. Die Richtlinie soll zum 1. April in Kraft treten und bis einschließlich 31. Dezember 2026 gelten.