Schärferes Tempolimit an der Upener Kreuzung

Auch die Blitzerüberwachung konnte den tödlichen Unfall vom August an der Upener Kreuzung nicht verhindern. Jetzt gilt dort zusätzlich Tempo 50. Fotos: Gereke
Neue Regeln an der berühmt-berüchtigten Upener Kreuzung: Unliebsame Blitzerfotos gibt es dort auf der Bundesstraße 248 ab sofort schon für Verkehrsteilnehmer, die nur knapp schneller unterwegs sind, als in geschlossenen Ortschaften erlaubt ist. Es gilt nämlich ein verschärftes Tempolimit.
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Nordharz. Anlass für Tempo 50 ist der tödliche Verkehrsunfall, der sich Anfang August auf der Kreuzung B248/K4/K34 ereignet hat. Erneut ein tragischer Unfall auf der Kreuzung – und das trotz der Installation einer Blitzeranlage vor nunmehr fast drei Jahren. Der Knotenpunkt hat schon mehrere Todesopfer gefordert.
Als Folge des Unfalls im August hat sich die Verkehrsunfallkommission – also Polizei, Untere Verkehrsbehörde und Straßenbaulastträger – im September ein Bild vor Ort gemacht, informiert Simone Kessner, Pressesprecherin der Stadt Salzgitter, auf GZ-Nachfrage – die Upener Kreuzung liegt nämlich auf dem Gebiet der Stahlstadt. „Der Untersuchung lag die Verkehrsunfallstatistik zugrunde. Bei Betrachtung der Drei-Jahres-Zeiträume hat sich folgendes Bild ergeben: 2011 bis 2013 lag eine Unfallhäufung vor. Als Maßnahme der Unfallkommission 2013 wurden Verkehrszeichen umgesetzt und diese mitsamt Markierungen erneuert. 2014 bis 2016 war die Unfalllage immer noch an der Grenze zum Unfallschwerpunkt. Im Januar 2018 wurde aufgrund der Unfallzahlen und eines Beschlusses der Unfallkommission eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert. Dennoch bewegte sich die Kreuzung von Oktober 2018 bis August 2021 weiterhin an der Grenze zum Unfallschwerpunkt“, so die Salzgitter-Sprecherin.
Die Verkehrsunfallkommission stellte jetzt fest: Das Geschwindigkeitsniveau auf der B 248 konnte durch die Installierung der Messanlage drastisch gesenkt werden. Trotzdem wurden auch nach Inbetriebnahme der Anlage zwei Unfälle mit getöteten beziehungsweise schwer verletzten Personen registriert – Grund waren Vorfahrtsverletzungen. „Beobachtungen vor Ort ergaben, dass das durch das Stoppschild angeordnete Halten an der Haltlinie und erneut an der Sichtlinie von einem sehr großen Teil der Verkehrsteilnehmer nicht beachtet wird. Die Kombination aus ortskundigem Verkehr auf den untergeordneten Kreisstraßen und der recht geringen Fahrzeugfrequenz auf der übergeordneten Bundesstraße führt dazu, dass Wartepflichtige eher unaufmerksam oder sogar darauf vertrauend, dass kein bevorrechtigter Verkehr vorhanden ist, an den Knoten heranfahren – mitunter ohne ausreichende Reduzierung der Geschwindigkeit“, so Kessner.
„Vier der Unfallverursacher hatten ihre Wartepflicht sehr wohl erkannt, waren dann aber trotzdem in den Kreuzungsbereich eingefahren, obwohl bevorrechtigter Verkehr sich näherte“, berichtet die Stadtsprecherin. Auch dies sei ein Hinweis darauf, dass Verkehrsteilnehmer eher davon ausgehen, dass man als Wartepflichtiger doch in den meisten Fällen einfach durchfahren könnte und der bevorrechtigte Verkehr nur „oberflächlich“ betrachtet werden müsse.
Eine ausreichend häufige, dauerhafte und damit wirkungsvolle polizeiliche Verkehrsüberwachung, um die Einhaltung des Haltgebotes zuverlässig zu gewährleisten, sei nicht leistbar, so Kessner. „Auch die Errichtung eines sogenannten Sichtschutz-Zaunes, der bei vergleichbaren Unfallhäufungsstellen an außerorts gelegenen ,scheinbar‘ übersichtlichen Knotenpunkten zum Einsatz kommt, ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wegen des ausgedehnten Seitenbereichs und aus Gründen der Standsicherheit kaum Erfolg versprechend. Hinzu kommt, dass bei dem tödlichen Verkehrsunfall im August bereits eine Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf den Konfliktverkehr bestand, da dieser aufgrund eines hochgewachsenen Maisfeldes erst nach Anhalten an der Haltlinie zu sehen war“, sagt Kessner.
Nach Überzeugung der Unfallkommission kam daher nur eine einzige Maßnahme in Betracht, die auch beschlossen wurde: eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h im Knotenbereich als Sofortmaßnahme. „Grundsätzlich ist eine solche Beschränkung auf Bundesstraßen eher unüblich, wird aber aufgrund der dargestellten Besonderheiten an dieser Unfallhäufungsstelle als erforderlich und auch geeignet angesehen. Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 50 km/h lässt, zumindest bei Unfällen zwischen Pkw eine deutliche Reduzierung schwerer Unfallfolgen erwarten“, fügt sie an. Zudem sollen die Markierungen auf der Fahrbahn erneuert werden, außerdem soll kurzfristig ein Sicherheits-Audit erstellt werden.
Die Beschilderung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h ist inzwischen erfolgt. Seit einigen Tagen ist nun auch die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf diesen neuen Wert eingerichtet.

Die Übersichtlichkeit der Kreuzung verleitet dazu, die Haltepflicht zu ignorieren.

Ein Kreuz an einem Verkehrsschild erinnert an einen der tödlichen Unfälle.