Neue Corona-Verordnung: Das gilt seit Sonntag in Niedersachsen
Ein Schild weist auf die 2G-Plus-Regel hin. Foto: Sina Schuldt/dpa
2G im Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte Menschen oder Ausnahmen bei 2Gplus: Mit einer abermals überarbeiteten Corona-Verordnung kommen auf die Menschen in Niedersachsen Änderungen des Regelwerks zu. Was seit Sonntag gilt - eine Übersicht.
Goslar/Region. Einige Menschen in Niedersachsen müssen sich von Sonntag an auf verschärfte Corona-Maßnahmen einstellen. Nicht gegen das Coronavirus Geimpfte dürfen sich künftig mit weniger Menschen treffen: Ein Haushalt darf sich laut Landesregierung nur noch mit zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Auf diese Verschärfung hatten sich Bund und Länder bereits in der Vorwoche verständigt. Mit der überarbeiteten Verordnung wird ebenfalls die 2G-Regel im Einzelhandel umgesetzt. Auch darauf hatten sich Bund und Länder bereits geeignet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind hiervor ausgenommen.
Einige Geschäfte können aber auch weiterhin von nicht geimpften oder genesenen Menschen aufgesucht werden. Das sind laut Landesregierung: sämtliche Lebensmittelgeschäfte sowie Getränkemärkte, Apotheken, Optiker Hörgeräteakustiker, Drogerien, Sanitäts- und Reformhäuser, Babymärkte, Gartenmärkte, Tankstellen, Blumengeschäfte, Zeitungs- und Buchläden, Geschäfte zum Kauf von Fahrkarten sowie zur Reparatur von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Elektronikgeräten.
Der Handel muss die Einhaltung kontrollieren, möglich ist auch eine sogenannte Bändchenlösung. In einem Einkaufszentrum kann also etwa an einer zentralen Stelle der 2G-Nachweis kontrolliert werden, Kunden erhalten dann ein Bändchen ums Handgelenk und müssen nicht in jedem Geschäft den Impfausweis oder das Zertifikat vorzeigen, sondern das Bändchen.
Geboosterte sind von 2G-plus-Regel ausgenommen
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt nach wie vor in weiten Teilen Niedersachsens die 2G-plus-Regel. Das ist etwa in Restaurants oder Fitnessstudios der Fall. Es gibt dort aber allerdings Ausnahmen. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, benötigt keinen negativen Corona-Test - etwas mehr als jeder fünfte Niedersachse hat diese Impfung nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) bereits verabreicht bekommen. Gastronomen oder Veranstalter können auch auf das 2G-Modell umschwenken, dürfen dann aber nur maximal 70 Prozent ihrer Plätze belegen.
Eine Ausnahme des 2G-Modells zeichnet sich für Friseure sowie die Fußpflege ab. Laut Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sollen diese Bereiche künftig unter 3G fallen. Somit würde dort ein negativer Test ausreichen, eine Impfung wäre nicht mehr Voraussetzung. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte am Freitag entschieden, dass diese Menschen nicht vom Besuch beim Friseur oder der Fußpflege ausgeschlossen werden dürfen.
Verschärfte Corona-Maßnahmen von Heiligabend bis Anfang Januar
Schulen haben zunächst noch regulären Unterricht. Kurz vor Weihnachten ändert sich dies jedoch. Vom 20. Dezember an und damit drei Tage vor Ferienbeginn könnten die Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern vom Unterricht befreit werden, kündigte die Landesregierung am Freitag in Hannover an. Einen Anspruch auf Distanzlernen gebe es an diesen Tagen nicht. Die Ferien sollen aber wie geplant am 23. Dezember beginnen und bis zum 7. Januar dauern. Vor einem Jahr hatte Niedersachsen den Ferienbeginn coronabedingt um zwei Tage vorgezogen.
In Niedersachsen soll es von Heiligabend bis zum 2. Januar indes landesweit verschärfte Corona-Maßnahmen geben. Dann müssen etwa Diskotheken schließen und es sind nur Veranstaltungen mit weniger Menschen erlaubt. Das soll unabhängig von der Corona-Infektionslage gelten. Die Situation ist allerdings nicht mit einem Lockdown aus früheren Pandemie-Zeiten zu vergleichen. Restaurants sollen weiterhin öffnen dürfen, wie auch Fitnessstudios, Kinos und Hotels. All dies wie zuvor jedoch nicht für ungeimpfte Menschen. (dpa/Ini)