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Nach Unfall

Landkreis Harz: Forderung nach Kutschenverbot „realitätsfern“

Ein Mann ist mit einer von zwei Pferden gezogenen Kutsche unterwegs. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Warnack

Ein Mann ist mit einer von zwei Pferden gezogenen Kutsche unterwegs. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Warnack

Einen Unfall mit einer Kutsche Anfang Oktober, bei dem eine Frau leicht verletzt wurde, nimmt die Tierrechtsorganisation Peta zum Anlass, ein generelles Kutschenverbot im Landkreis Harz zu fordern. „Völlig realitätsfern“, meint das Veterinäramt.

Von Julia Fricke Donnerstag, 19.10.2023, 15:00 Uhr

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Immer wieder kommt es laut der Tierschutzorganisation Peta zu Unfällen mit Kutschen, bei denen Tier und Mensch verletzt oder sogar getötet werden können. Im aktuellen Fall aus dem Harz war eine 35-Jährige mit ihrem Gespann zwischen Adersleben und Deesdorf im Landkreis Harz unterwegs, als sich das Pferd erschrak und eine 58-Jährige von der Kutsche fiel und sich verletzte. „Die Fahrten mit Pferdekutschen führen immer wieder zu Unfällen. Darüber hinaus sind Pferde Fluchttiere, selbst das kleinste Erschrecken kann tragische Konsequenzen haben“, sagte Annika Lewald, Fachreferentin bei Peta in einer Mitteilung auf der Homepage der Organisation. 

Immer wieder nimmt die Tierrechtsorganisation solche Unfälle zum Anlass, ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Eine Internetrecherche ergibt: Der Landkreis Harz ist nicht der einzige, der nach einem solchen Vorfall Post von Peta erhält. So auch in der Gemeinde Valley im Landkreis Miesbach in Bayern. Hier wurde Anfang September eine Kutscherin schwer verletzt und auch hier forderte Peta ein Kutschenverbot. 

„Pferde sind Nutztiere“

Das Veterinäramt des Landkreises Harz bedauert jeden Unfall, jedoch ist die Forderung von Peta aus Sicht der Veterinäre realitätsfern, wie der Landkreis auf Anfrage der GZ mitteilt. Ein solches Verbot wäre mit einem Berufsverbot für die 26 im Landkreis Harz registrierten Reit- und Fahrbetriebe gleichzusetzen. „Pferde sind Nutztiere und werden seit Jahrhunderten als solche eingesetzt“, erklärt Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig. „Ein generelles Verbot würde auch den Freizeitpferdesport betreffen.“

Vielmehr sollten sich Verkehrsteilnehmer an die Regel „Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ halten. „Wer ein Pferdegespann im öffentlichen Straßenverkehr oder am Wegesrand sieht, überholen oder vorbeifahren muss, sollte die Geschwindigkeit seines Fahrzeuges angemessen reduzieren, so dass der Gespannführer oder der Reiter und natürlich das oder die Pferde ein Herannahen eines Fahrzeuges rechtzeitig bemerken“, heißt es weiter in der Stellungnahme des Landkreises. 

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Ursachen, worauf Pferde schreckhaft reagieren können, beispielsweise Spaziergänger mit Hunden oder unbekannte Gegenstände am Straßenrand.  

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