Landgericht verurteilt 15-Jährigen aus Aschersleben wegen Mordes

Das Landgericht in Magdeburg. Foto: Wolf/dpa
Ein 15-Jähriger aus Aschersleben hat nach Auffassung der 2. Jugendstrafkammer am Landgericht Magdeburg 2021 seine damals 14 Jahre alte Ex-Freundin umgebracht. Das Urteil der Kammer von Dienstag bleibt nur knapp unter der möglichen Höchststrafe.
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Magdeburg/Aschersleben. Die 2. Jugendstrafkammer am Landgericht in Magdeburg hat am Dienstag einen mittlerweile 15-Jährigen aus Aschersleben zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten wegen Mordes verurteilt. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der Jugendliche, am 4. November 2021 in Aschersleben seine damals 14 Jahre alte Ex-Freundin getötet hat.
Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt und auch gegenwärtig minderjährig ist, erfolgte die gesamte Hauptverhandlung, die im Mai 2022 begonnen hatte, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund gab das Gericht keine Auskünfte darüber, wie das Mädchen getötet wurde. In der Pressevorschau zu den Verhandlungen am Landgericht Magdeburg war die Staatsanwaltschaft im Mai mit den Worten zitiert worden, sie bewerte die Tötung im vorliegenden Fall als „grausam“.
Die Höchststrafe für eine Verurteilung wegen Mordes für einen Jugendlichen beträgt 10 Jahre Jugendstrafe, ein erwachsener Straftäter muss bei einer Verurteilung wegen Mordes mit lebenslanger Freiheitsstrafe rechnen.
Gegen das Urteil ist als Rechtsmittel die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. oli
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