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Anfrage im Kreistag

Höhere Baukosten für neue Projekte des Landkreises

Auf den Kreisstraßen 130, 139 und 125 finden im Landkreis Rotenburg Asphaltierungsarbeiten statt.

Auf den Kreisstraßen 130, 139 und 125 finden im Landkreis Rotenburg Asphaltierungsarbeiten statt.

Für künftige Bauprojekte wird der Landkreis Goslar wohl tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Verwaltung spricht von Preissteigerungen um bis zu 50 Prozent in einzelnen Gewerken. Aktuelle Bauprojekte seien davon aber nicht betroffen.

Von Petra Hartmann Donnerstag, 19.05.2022, 06:00 Uhr

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Goslar. Die Baukosten und Materialpreise für Projekte des Landkreises entwickeln sich nach Einschätzung der Verwaltung „sehr dynamisch“. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Gruppe Bürgerliste/WGL hervor. Die Ursachen seien Corona und der Ukraine-Krieg. „Die übliche jährliche Baupreissteigerung von durchschnittlich fünf Prozent gehört der Vergangenheit an. Es sind Preissprünge bei Baumaterialien von 15 bis 40 Prozent und mehr zu verzeichnen“, heißt es im Antwortschreiben der ersten Kreisrätin Regine Breyther. Hinzu kämen Material- und Lieferengpässe.

Keine Mehrkosten für die Goldene Aue

Konkret gefragt hatten die Kreistagsmitglieder nach Kostensteigerungen für Projekte wie die Goldene Auge. Dazu gab es kurzfristig Entwarnung: „Bestehende Aufträge sind von Kostensteigerungen grundsätzlich erst einmal ausgenommen“, hieß es. Für den Neubau des Schulzentrums Goldene Aue sei mit dem „Totalunternehmermodell“ ein Festpreis für Neubau, Abriss des Altgebäudes und Herrichtung der Außenanlagen vertraglich vereinbart worden. „Bei allen übrigen Bauvorhaben, bei denen die Vergaben noch anstehen, sind sicherlich Kostensteigerungen zu erwarten“, hieß es. Überwiegend würden Unternehmen jedoch „noch relativ akzeptable Angebote“ einreichen. Trotzdem: Erste Ausschreibungsergebnisse wiesen in einzelnen Gewerken Kostensteigerungen von bis zu 50 Prozent auf.

Baustopps möglich, aber bisher noch nicht passiert

Baustopps aufgrund von Materialengpässen könnte es durchaus geben, bisher habe aber noch kein Unternehmer bei der Verwaltung solche Schwierigkeiten angezeigt.

Ob es wegen der zurzeit sehr kurzen Preisgarantien Veränderungen im Vergaberecht geben wird? Das sei bislang nicht erfolgt, hieß es. Zwar gebe es vom Bundeswirtschaftsministerium Erleichterungen bei Vergaben im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, aber: „Allgemeine Bautätigkeiten sind somit ausgenommen.“ Die Verwaltung werde jedoch prüfen, ob man bei neuen Vergabeverfahren von den für Auswirkungen des Ukraine-Krieges geschaffenen Klauseln zur Preisanpassung Gebrauch machen kann. 

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