Nach Urteil im Mordfall ohne Leiche
Bundesgerichtshof muss Manczak-Revision prüfen

Nach dem Urteil äußerten sich die Strafverteidiger Andreas Zott (li.) aus Braunschweig und Martin Nitschmann aus Bonn gegenüber der Presse und kündigten ohne Zögern an, nach Rücksprache mit ihrem Mandanten das Rechtsmittel der Revision einlegen zu wollen. Foto: Holger Neddermeier
Nach dem Urteil im Mordfall Manczak bleibt der Verurteilte in U-Haft. Bis das Urteil allerdings rechtskräftig ist, werden wohl noch einige Monate vergehen. Auch die Zulässigkeit der von den Verteidigern angekündigten Revision muss geprüft werden.