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Fachmann gibt Tipps

Bestatter-Betrug: Worauf Angehörige achten sollten

Egal, ob eine Beisetzung auf einem Friedhof oder auf See stattgefunden hat – Angehörige dürfen darüber in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung erwarten. Foto: GZ-Archiv

Egal, ob eine Beisetzung auf einem Friedhof oder auf See stattgefunden hat – Angehörige dürfen darüber in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung erwarten. Foto: GZ-Archiv

Im Raum Goslar wird wegen Betrugs gegen einen 51-jährigen Bestatter ermittelt. Ein Experte gibt Tipps, auf was Angehörige unbedingt achten sollten, wenn sie Kontakt mit einem Bestatter aufnehmen und wie sie dessen Seriosität prüfen können.

Von Christoph Exner Samstag, 02.09.2023, 08:00 Uhr

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Bad Harzburg. Vier Urnen hat die Polizei jüngst im Tresor eines Bestatters aus dem Raum Goslar gefunden, die eigentlich schon hätten bestattet worden sein sollen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Wie auch einige weitere Bestattungsinstitute distanziert sich Rainer Urban „von den Machenschaften“ seines Kollegen. Was da offenkundig passiert ist, sei ein „totales Unding“, sagt der Inhaber des Bad Harzburger Bestattungsinstituts Karl Sievers und Söhne. Angehörigen gibt der Experte Tipps, auf was diese unbedingt achten sollten, wenn sie Kontakt mit einem Bestatter aufnehmen und wie sie dessen Seriosität prüfen können.

Nachweise sind Standard

Generell laufe nichts ohne Schriftstücke und Unterschriften, sagt Urban. Vom Bestatter erhalten Angehörige in der Regel ein Formular, in dem beispielsweise genau angegeben werden muss, an welchem Ort die Beisetzung stattfinden soll. Auch einer möglichen Einäscherung müssen Angehörige im Vorfeld schriftlich zustimmen. Im Anschluss an die Beisetzung erhalten sie dann eine schriftliche Bestätigung, dass diese erfolgt ist. In der Regel in Form einer Urkunde. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob es sich um eine See-, Erd- oder Feuerbestattung gehandelt hat. Übrigens muss auch das Krematorium eine Bestätigung darüber erhalten, dass eine Beisetzung erfolgt ist.

Totenruhe ist heilig

Eine Urne besteht aus einem Gefäß mit Aschekapsel – darauf sind die persönlichen Daten des Verstorbenen eingetragen, Name, Geburts- und Sterbedatum – sowie dem sogenannten Schamottstein. Darauf sind der Name des Krematoriums eingraviert, in dem der Verstorbene verbrannt wurde, sowie eine individuelle Einäscherungsnummer. Die muss das Krematorium 30 Jahre lang aufbewahren. Die Aschekapsel nach der Versiegelung zu öffnen, ist strafbar und gilt als Störung der Totenruhe. Lediglich das beauftragte Krematorium ist dazu im Zweifel berechtigt. Ausnahme wären beispielsweise polizeiliche Ermittlungen. Eine Urne bei sich zuhause aufzubewahren ist ebenfalls nicht erlaubt, denn in Deutschland gilt die Bestattungspflicht.

Nur Schriftliches zählt

Die Rechnung für eine Bestattung beziehungsweise Trauerfeier muss in Schriftform erfolgen. Sie kann bei Bedarf auch als PDF verschickt werden, muss aber stets wichtige Merkmale wie beispielsweise eine Umsatzsteuernummer enthalten. Die Schriftform dient beiden Seiten – Bestatter und Angehörigen – als Sicherheit. Eine Rechnung muss vom Bestattungsinstitut zudem 10 Jahre lang aufgehoben werden.

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