Prozess
Trotz Freispruchs vor Gericht: Urteil zu Gesetzesreform

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Ne bis in idem - nicht zweimal in derselben Sache. Nach diesem Rechtsgrundsatz kann nicht erneut angeklagt werden, wer für denselben Vorwurf schon einmal freigesprochen wurde. In Deutschland wurde das Gesetz für schwere Taten geändert. Doch war das verfassungskonform?