Prozess

GZ Plus IconTrotz Freispruchs vor Gericht: Urteil zu Gesetzesreform

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Ne bis in idem - nicht zweimal in derselben Sache. Nach diesem Rechtsgrundsatz kann nicht erneut angeklagt werden, wer für denselben Vorwurf schon einmal freigesprochen wurde. In Deutschland wurde das Gesetz für schwere Taten geändert. Doch war das verfassungskonform?

Jetzt freischalten mit

Am häufigsten gewählt

3 Monate zum Vorteilspreis

4,99 €

einmalig für 3 Monate
  • danach nur 9,99 € mtl.
  • nach 3 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 3 Monate sichern

12 Monate zum Vorteilspreis

6,99 €

monatlich
  • 3,- € pro Monat sparen
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 12 Monate sichern

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr zu unseren GZ+ Angeboten finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Meistgelesen
Weitere Themen aus der Region