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Justiz

Prozess um Tod auf Parkplatz - „Ich spürte nur einen Schlag“

Nach dem Tod des Jungen erinnerte die erschütterte Gemeinde tagelang an den Fall.(Archivfoto)

Nach dem Tod des Jungen erinnerte die erschütterte Gemeinde tagelang an den Fall.(Archivfoto) Foto: Marius Bulling/dpa

Mitten im Alltag eskaliert ein Streit auf einem Parkplatz - ein Junge stirbt. War es ein Unfall oder gezielte Rache? Was wirklich geschah, klärt jetzt ein Gericht.

Von Martin Oversohl, dpa Mittwoch, 11.03.2026, 13:10 Uhr

Niedernhall. Nach dem Tod ihres Sohnes auf dem Parkplatz eines Supermarktes sitzen die Eltern zusammengesunken auf dem Asphalt, sie spenden sich Trost und lassen ihrer Trauer freien Lauf. Stundenlang, umgeben von Blumen und Kerzen, ein lilafarbenes Kuscheltier liegt später noch dort. Kurz zuvor ist ihr zwölf Jahre altes Kind auf dem Parkplatz in Niedernhall nordöstlich von Heilbronn überfahren worden.

Streit auf dem Parkplatz

Mit Absicht, sagt die Staatsanwaltschaft fast genau ein halbes Jahr später. Aus Rache. Der 18-jährige Autofahrer, der jetzt in Heilbronn wegen Mordes vor Gericht steht, sieht das völlig anders: Er spricht über seinen Anwalt von einem Fahrfehler und Unfall. Und so deutet sich im Landgericht Heilbronn ein schwieriger Prozess um die Frage von Schuld und Verantwortung an.

Die Eltern des Jungen haben in der letzten Reihe des Gerichtssaales Platz genommen, die Mutter weint heftig, während die Staatsanwältin den Ablauf jenes Abends aus Sicht der Ermittler beschreibt. Demnach brach am Eingang des Supermarktes ein Streit aus zwischen dem Zwölfjährigen und dem Freund des nun Angeklagten.

„Mein Auto ist und war mir heilig“ 

Der Jüngere fragte nach etwas Kleingeld, es wurde gestritten, ein Wort gab das andere, bis Beleidigungen fielen und das Kind damit drohte, das Auto des 18-Jährigen zu zerkratzen, so die Staatsanwältin. Der wunde Punkt, wie der 18-Jährige einräumt: „Mein Auto ist und war mir heilig.“

Der Angeklagte spricht vor Gericht von einem Fahrfehler.

Der Angeklagte spricht vor Gericht von einem Fahrfehler. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Als sich die Kinder auf einem Fahrrad und mit einem Tretroller entfernten, fasste der 18-Jährige laut Staatsanwältin seinen „niederträchtigen Rache- und Selbstjustizplan“. Der 18-Jährige sei dabei „von Rache getrieben“ worden und habe beschlossen, den Zwölfjährigen „als Mittel zur Machtdemonstration massiv abzustrafen“. 

Zutiefst gekränkt habe er den sechs Jahre jüngeren Jungen mit seinem Auto verfolgt, angefahren und mehr als 20 Meter weit mitgeschleift, bevor ihn Passanten stoppten, hieß es zur Anklageverlesung weiter. Die Mutter des getöteten Kindes verfolgte den Prozessauftakt im Gerichtssaal unter Tränen.

Mordvorwurf statt Totschlag

Das Kind war mit dem Fahrrad unterwegs und starb noch vor Ort; sein ein Jahr älterer Freund und Begleiter konnte sich mit seinem Tretroller vor dem Auto in Sicherheit bringen und blieb unverletzt. Die Staatsanwaltschaft war zunächst noch von einem Totschlag ausgegangen, der Vorwurf wurde aber im Laufe der Ermittlungen verschärft.

Geht es allerdings nach der Darstellung des 18-Jährigen, handelte es sich keineswegs um einen Mord, sondern um eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge. Er habe wegen des Streits den Parkplatz verlassen wollen, ließ er erklären. „Ich handelte überstürzt, gab zu viel Gas“, wie bei einem Kavalierstart sei das gewesen. „Ich war in dem Moment überfordert“, ließ er verlesen. Er habe kaum Erfahrung mit seinem neuen Auto gehabt. „Das führte wohl zu einem Fahrfehler.“

„Ich spürte nur einen Schlag“

Die beiden Jungen habe er gar nicht gesehen. „Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren“, erinnerte er sich. Zu keinem Zeitpunkt habe er vorgehabt, einen der Jungen zu verletzen. „Dass die Begegnung so ausging, ist grausam, auch für mich“, sagte er.

Teile des Prozesses und auch die Plädoyers werden nach Angaben der Kammer hinter verschlossenen Türen verhandelt, weil die Beteiligten zu jung seien. Unklar ist bislang, wann sich die Eltern des getöteten Jungen äußern.

Ein Ort unter Schock

Der Tod ihres Sohnes hatte die Menschen in Niedernhall vor einem halben Jahr schwer erschüttert. Tagelang herrschten in der kleinen Gemeinde im Norden Baden-Württembergs Trauer und Entsetzen. Die Teilnehmer einer Laufveranstaltung gedachten damals des Kindes in Stille und mit einer Schweigeminute. „Wir können das gar nicht glauben und sind auch ratlos“, sagte Niedernhalls Bürgermeister Achim Beck. Menschen legten Blumen auf dem Parkplatz ab und stellten Kerzen auf. Unter großer Anteilnahme feierte die Gemeinde auch einen Gedenkgottesdienst.

Die Anteilnahme nach dem tödlichen Vorfall war groß. (Archivfoto)

Die Anteilnahme nach dem tödlichen Vorfall war groß. (Archivfoto) Foto: Marijan Murat/dpa

Jugendkammer und mögliche Strafe

Der Verdächtige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Über den Fall will die Große Jugendkammer bis Mitte Mai beraten. 

Grund ist das Alter des Beschuldigten. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Angeklagte vor Gericht nicht automatisch als Erwachsene angesehen. Der Gesetzgeber betrachtet sie vielmehr als Heranwachsende. 

Aufgabe einer Jugendkammer ist in so einem Fall nicht nur, herauszufinden, was vorgefallen ist. Die Richter müssen auch die charakterliche Reife des Angeklagten feststellen. Sind Sachverständige der Jugendgerichtshilfe überzeugt, dass er eine sogenannte Reifeverzögerung besitzt, stellen sie ihn einem Jugendlichen gleich. Teilt die Kammer diese Auffassung, wird der Angeklagte nach Jugendrecht verurteilt.

Im Jugendstrafrecht liegt die reguläre Höchststrafe bei zehn Jahren Haft. Wobei Mord einen Sonderfall darstellt. Hier kann es bis zu 15 Jahre geben, wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass die Schuld außergewöhnlich schwer wiegt.

Sein Auto sei ihm immer heilig gewesen, sagte der Angeklagte.

Sein Auto sei ihm immer heilig gewesen, sagte der Angeklagte. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

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