München. Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden Gema, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von „Atemlos“ bis „Männer“ - Urheberrechte verletzt habe.
Meistgelesen
Weitere Themen aus der Region
Bau- und Landmaschinenmechatroniker
Vom Hobby zum Beruf: Beuchter schließt Ausbildung als Bester ab
Tag der offenen Tür
Wer will einen Blick ins neue Goslarer Odeon werfen?
Schwere Brandstiftung
Mehrere Jahre Haft: Urteil im Clausthaler Feuerteufel-Prozess
Baustart schon im April
Vor Bad Harzburgs Toren entsteht ein riesiger Solarpark
Zum Internationalen Frauentag
„Sichtbares Zeichen“: Der Tanz vor dem Bad Harzburger Rathaus
Weitere Themen
Orte