Nach Wahlpanne: Vier Einsprüche gegen das Ergebnis

Vier Einwände gegen den Ablauf der OB-Stichwahl am 26. September hatte die Stadtverwaltung zum Ende der Einspruchsfrist am Montag auf dem Schreibtisch. Nun will die Stadtverwaltung eine Stellungnahme dazu formulieren.
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Goslar. Vier Einwände gegen den Ablauf der OB-Stichwahl am 26. September hatte die Stadtverwaltung zum Ende der Einspruchsfrist am Montag auf dem Schreibtisch. Das bestätigte Erster Stadtrat und Wahlleiter Burkhard Siebert auf GZ-Nachfrage.
Die Einsprüche richten sich gegen die Tatsache, dass sich am Wahlabend niemand darüber im Klaren war, dass der Wahlsieger bis Ende Oktober 2031 im Amt bleibt. Ein weiterer Formfehler: Für die Direktwahl hätte der Rat vorher einen Wahltag festlegen müssen.
Die Einsprüche kamen laut GZ-Informationen zum Teil aus politischer Richtung: Demnach hat die CDU gleich zwei Einsprüche für Stadt- und Kreisverband eingereicht. Offiziell bestätigte das Stadt-Chef Axel Bender für seinen Verband. CDU-Kreisvorsitzender Ralph Bogisch war am Montag nicht zu erreichen. Rüdiger Wohltmann, Goslarer Ratsherr für „Die Linke“, hat laut eigenen Angaben nach Absprache mit dem Kreisverband seiner Partei Einspruch gegen die Wahl eingelegt, hinzu kommt der Einwand einer Privatperson.
Die Stadtverwaltung wird eine Stellungnahme zu den Einsprüchen formulieren und sie dem neuen Rat bei seiner ersten Sitzung am 16. November vorlegen. Das Gremium muss darüber abstimmen, ob bei einer einwandfreien Wahldurchführung ein wesentlich anderes Ergebnis zu erwarten gewesen wäre.