Justiz

GZ Plus IconMillionen-Bußgeld gegen Messengerdienst Telegram

Telegram ist kein soziales Netzwerk, sondern ein «Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation», argumentieren die Anwälte des Unternehmens.

Telegram ist kein soziales Netzwerk, sondern ein «Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation», argumentieren die Anwälte des Unternehmens.

Es geht um Bußgeldbescheide in Millionenhöhe. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verstoßen.

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