Landessozialgericht

GZ Plus IconMehr Kassenleistungen bei Chronischem Fatigue-Syndrom

Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal.

Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal.

Beim Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) müssen gesetzliche Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kostenübernahme auch von alternativen Arzneimitteln bewilligen. Das geht aus Beschlüssen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Celle hervor, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Im konkreten Fall ging es um einen 55-jährigen Mann aus der Region Hannover, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, insbesondere wegen CFS, das unter anderem zu besonders schneller und lang anhaltender Erschöpfung führt.

Weiterlesen

Passendes Angebot auswählen oder anmelden und Artikel weiterlesen

monatlich

9,99 €

Jetzt abonnieren
  • nach 1 Monat flexibel mtl.
  • online kündbar
Nur für kurze Zeit
2 Monate für

1,99 €

Sonderpreis sichern
  • danach nur 9,99 € mtl.,
  • nach 2 Monaten flexibel mtl. online kündbar
monatlich

6,99 €

Langfristig sparen
  • 3,- € pro Monat sparen,
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
  • Alle Artikel auf goslarsche.de frei
  • News-App inkl. Push-Funktion
  • Aktuelle Nachrichten aus der Region
Weitere Themen aus der Region