Landessozialgericht

GZ Plus IconMehr Kassenleistungen bei Chronischem Fatigue-Syndrom

Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal.

Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal.

Beim Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) müssen gesetzliche Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kostenübernahme auch von alternativen Arzneimitteln bewilligen. Das geht aus Beschlüssen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Celle hervor, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Im konkreten Fall ging es um einen 55-jährigen Mann aus der Region Hannover, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, insbesondere wegen CFS, das unter anderem zu besonders schneller und lang anhaltender Erschöpfung führt.

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