Prozesse
Landkreis darf Trinkwasserversorger Förderrecht nicht kürzen
Leitungswasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Der Landkreis Diepholz hat den Harzwasserwerken zu Unrecht die Menge an Grundwasser gekürzt, die der Trinkwasserversorger entnehmen darf. Das ergibt sich aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover. „Die Entscheidung des Gerichts hat Signalwirkung für die Trinkwasserversorgung in Deutschland”, sagte Lars Schmidt, Geschäftsführer der Harzwasserwerke. Die Versorger hätten nun die Sicherheit, dass erteilte Wasserrechte nicht ohne zwingende Gründe reduziert werden könnten.