Land setzt Düngeeinschränkungen vorerst außer Kraft
Mit besonderen Auflagen zur Düngung will das Land die Belastung von Grundwasser und Gewässern reduzieren - aber diese Vorschriften liegen vorerst auf Eis. (Archivbild) Foto: Philipp Schulze/dpa
Mit Düngeeinschränkungen in besonders belasteten Gebieten soll die Gewässerqualität verbessert werden. Aber es fehlt es an der Rechtsgrundlage - das Land setzt die Sonderregeln zunächst außer Kraft.
Hannover. Mithilfe sogenannter roter Gebiete will die Politik das Problem der Überdüngung durch die Landwirtschaft in bestimmten Regionen in den Griff bekommen. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober gibt es allerdings derzeit keine Rechtsgrundlage für die Ausweisung solcher Gebiete in Deutschland. Nun hat das Landwirtschaftsministerium die restriktiven Düngeauflagen vorerst außer Kraft gesetzt, wenige Tage vor Beginn der Düngesaison am 1. Februar, wie es in einer Mitteilung bekannt gab.
In den roten Gebieten dürfen Landwirte wegen einer zu großen Stickstoffbelastung weniger düngen als die Pflanzen für ihr Wachstum benötigen. Diese Einschränkung sorgt schon seit Jahren für Verdruss auf vielen Höfen. Jetzt also soll bis auf weiteres in Niedersachsen die Einhaltung dieser verschärften Düngeauflagen weder kontrolliert noch deren Nichteinhaltung sanktioniert werden, teilte das Ministerium mit. Allerdings gilt das normale Düngerecht weiter.
Appell an Landwirte
Allerdings appellierte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) an die Landwirtschaft, freiwillig in den betroffenen Gebieten die Düngung zu reduzieren. Zu viel Stickstoff im Boden sorgt für eine Belastung des Grundwassers, zu viel Phosphor für eine Beeinträchtigung der Gewässer.
Der jährliche Nährstoffbericht zeige, dass Niedersachsen auf dem richtigen Weg sei. „Diese Entwicklung darf sich jetzt nicht umkehren“, sagte Staudte. Sollte in diesem Jahr eine zu gravierende Düngebelastung entstehen, würden die von 2027 an geltenden Auflagen umso einschränkender sein, erklärte die Ministerin.