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Ergaunerte Kosmetika kommen 20-Jährige teuer zu stehen

Das Landgericht spricht den Angeklagten frei, weist ihn in die Psychaterie ein,setzt das allerdings zur Bewährung aus. Symbolbild: Pixabay

Das Landgericht spricht den Angeklagten frei, weist ihn in die Psychaterie ein,setzt das allerdings zur Bewährung aus. Symbolbild: Pixabay

Ein vierfacher Computerbetrug ist einer 20-jährigen Bad Harzburgerin jetzt teuer zu stehen gekommen: Jugendrichterin Urte Schwerdtner stellte die junge Frau für sechs Monate unter Betreuung und gab ihr zudem 30 Arbeitsstunden auf. 

Von Corina Klengel Donnerstag, 11.11.2021, 18:30 Uhr

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Die Schadenssumme in Höhe von 66,49 Euro wird eingezogen und sie muss nun auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Dreimal bestellte die 20-Jährige Kosmetika und dies teilweise als Abonnement. Zudem gönnte sie sich einen Netflix-Zugang. Die Kosmetika wurden an ihre Anschrift geliefert, wobei sie außer bei einer kleineren Bestellung einen fremden Namen angab. Abgebucht wurden die Summen von dem Konto einer Hamburgerin, die sich vermutlich ziemlich über den Schwund gewundert haben mag.

„Ich war das nicht“, beharrte die 20-Jährige zunächst hartnäckig und beantwortete die Fragen der Richterin und der Staatsanwältin in unbotmäßigem Tonfall. Sie kenne die Geschädigte nicht und die in ihrer Wohnung gefundenen Kosmetikartikel könne man überall kaufen. Dass die Staatsanwältin die Angeklagte daran erinnerte, dass man auf ihrem Handy eine Bestellbestätigung gefunden habe, änderte zunächst ebenfalls nichts an dem renitenten Auftreten der jungen Frau.

Schwerdtner, der die 20-Jährige aus einem Diebstahlsprozess bereits bekannt war, bei dem diese ein ähnliches Verhalten gezeigt hatte, erklärte ihr, dass sie ohne ein Geständnis einen neuen Termin anberaume, zu dem sie die Zeugin aus Hamburg lade. „Dadurch werden Kosten entstehen, die den Schaden bei Weitem übersteigen“, sagte die Richterin.

Nachdem die Mitarbeiterin der Jugendhilfe in Gerichtssachen ebenfalls auf die junge Frau einwirkte, gab diese schließlich zu, dass eine Instagram-Bekanntschaft ihr die fremde Kontonummer übermittelt habe. Es handelte sich dabei wohl um die Mitbewohnerin der Geschädigten. Die realen Namen der beiden Frauen seien ihr nicht bekannt gewesen, so die 20-Jährige, die ihr Verhalten zu bagatellisieren versuchte.

Als es an die Aufzählung der sichergestellten Kosmetikartikel ging, gab es erneut eine Diskussion, da die Angeklagte diese zurück haben wollte. Schwerdtner erklärte ihr, dass ihr Verzicht auf die Asservate lediglich eine Formsache sei, diese würden auf jeden Fall eingezogen.

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