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Lebenslange Haft

Ehefrau mit Messerstichen getötet - Urteil rechtskräftig

Die Verurteilung eines Mannes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Das Landgericht Göttingen hatte ihn im Februar wegen Mordes verurteilt, weil er seine Frau mit Messerstichen getötet hatte. (Archivfoto)

Die Verurteilung eines Mannes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Das Landgericht Göttingen hatte ihn im Februar wegen Mordes verurteilt, weil er seine Frau mit Messerstichen getötet hatte. (Archivfoto) Foto: Swen Pförtner/dpa

Mit mindestens 23 Stichen hat ein Mann im vergangenen Jahr seine Frau in Göttingen getötet - seine Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft ist nun rechtskräftig.

Von dpa Dienstag, 23.09.2025, 09:40 Uhr

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Göttingen. Die Verurteilung eines Mannes für den Mord an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Göttingen mit. Das Urteil gegen den zum Anklagezeitpunkt 40 Jahre alten Mann war im Februar ergangen.

Der Mann hatte den Feststellungen des Gerichts zufolge im Mai 2024 auf seine 34 Jahre alte Frau in deren Wohnung heimtückisch mit einem Messer mindestens 23 Mal eingestochen, als sie auf einem Sofa saß. Infolge des Blutverlusts starb sie innerhalb weniger Minuten. Die vier Kinder des aus Syrien stammenden Ehepaares wurden laut Staatsanwaltschaft durch Schreie geweckt und mussten die Tat zum Teil mitansehen.

Zum Motiv des Angeklagten hatte die Kammer festgestellt, dass er der Meinung gewesen sei, er könne die gemeinsamen Kinder besser erziehen und sie seien bei ihm besser aufgehoben.

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