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Corona-Fälle

Zwangsgeld ist unzulässig

GZ Plus Icon Corona-Quarantäne: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit

In einem Fall aus dem Landkreis Goslar hat das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschieden, dass die Quarantäne-Anordnung im Jahr 2020 rechtmäßig war. Zwangsgeldandrohungen wurden jedoch als unzulässig bewertet. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.