Aus „ganz kurzem Weg“ wird Verfolgungsjagd

Wegen einer Verfolgungsjagd mit der Polizei im Mai dieses Jahres musste sich nun ein 19-Jähriger aus Vienenburg vor dem Amtsgericht Goslar verantworten. Weder war das Quad, mit dem er der Polizei entkam, ordnungsgemäß versichert, noch besaß er den dafür notwendigen Führerschein.
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Man entschied sich für die Anwendung von Jugendstrafrecht, was dem in der Ausbildung befindlichen Heranwachsenden eine Strafe von 250 Euro einbrachte. Bitterer wird jedoch gewesen sein, dass man ihm vor Ablauf von neun Monaten keinen neuen Führerschein, etwa für ein Auto, ausstellen darf und dass man sein Quad konfiszierte. Dieses „Tatwerkzeug“ wird er auch nicht zurückbekommen.
„Sie können froh sein, dass wir uns hier nur über ein Straßenrennen und nicht über Körperverletzung unterhalten“, tadelte die Staatsanwältin den jungen Raser. Auch Richterin Urte Schwerdtner stellte in der Urteilsbegründung fest, dass das Unrechtsbewusstsein des jungen Angeklagten „nachjustiert“ werden müsse. Der geständige 19-Jährige gab an, das Quad erstanden zu haben, weil er es habe reparieren und wieder verkaufen wollen. Am Tattag habe er nur zu einer nahegelegenen Tankstelle gewollt. Ein ganz kurzer Weg, wie er betonte. Dummerweise geriet er dabei in eine Routinekontrolle der Polizei. Da es dem 19-Jährigen an der Fahrerlaubnis und der Versicherung fehlte, beschloss er, sein Heil in der Flucht zu suchen.
Der junge Mann, der in seiner Freizeit Motocross-Rennen fährt, machte es seinen Verfolgern nicht gerade leicht. Mit rund 100 Stundenkilometern brauste der Hobby-Rennfahrer durch Vienenburg und flüchtete dann über Feld- und Waldwege Richtung Lengde. Dort bekamen ihn die Polizeibeamten noch kurz zu Gesicht, bevor der 19-Jährige seine Flucht über einen Acker fortsetzte. Hier musste die Polizeistreife kapitulieren. Zeugenaussagen und eine das Quad betreffende Ebay-Verkaufsanzeige führte die Polizei schließlich doch noch zu dem Verkehrsrowdy.
Die Jugendhilfe in Gerichtssachen und auch die Staatsanwaltschaft hatten neben einer Geldstrafe auch ein Verkehrssicherheitstraining beantragt. Urte Schwerdtner entschied sich dagegen. Es sei unklar, ob jemand ohne Führerschein dieses Training absolvieren könne. Mit Blick auf das Hobby des Angeklagten konstatierte sie: „Fahren kann er ja – er darf es nur nicht!“