26-jähriger Frührentner kauft mit dem Geld eines Freundes ein

Ein 25-jähriger Goslarer muss sich vor Gericht für den Anbau von Marihuana verantworten. Foto: Privat
Bad Harzburg. Einen 26-jährigen Frührentner aus Harlingerode hat das Schöffengericht Goslar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dem Mann wird eine ganze Reihe von Vergehen zu Last gelegt: Unter anderem bestellte er Waren und bezahlte sie vom Konto eines Freundes bezahlt.
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Bad Harzburg. Das Schöffengericht Goslar befand einen 26-jährigen Frührentner aus Harlingerode des gewerbsmäßigen Betruges in 27 Fällen, zweier Betrugsversuche, des Beschaffens und Inverkehrbringens von Falschgeld, Diebstahles und Handelns mit Marihuana für schuldig und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Der Verhandlung ging eine Absprache voraus, die gegen ein umfassendes Geständnis einen bewährungsfähigen Strafrahmen in Aussicht stellte. Verteidiger Jan-Robert Funk erklärte, dass alle in den drei Anklagen formulierten Vorwürfe zuträfen.
So hatte der 26-Jährige zunächst einen Freund überredet, für ihn einen Handyvertrag abzuschließen und war so an dessen Kontodaten gelangt. Zulasten dieses Kontos hatte er innerhalb von drei Monaten diverse Waren im Wert zwischen 80 und 3300 Euro bestellt. Bis auf ein Handy und ein E-Bike wurde alles geliefert.
Die Wunschliste des erwerbsunfähigen Frührentners war bunt. Zum Teil orderte er Designerklamotten, Luxustaschen, Gürtel, Uhren und Parfums sowie Elektronikartikel. Einiges davon war sicher für den Weiterverkauf bestimmt, um sich seine Drogensucht zu finanzieren. Andere Bestellungen wie Luxusfisch, Möbel oder ein Aquariumsset wirkten etwas skurril. Insgesamt belastete der Angeklagte das Konto seines Freundes mit fast 5000 Euro. Der über zwei Jahre laufende Mobilfunkvertrag kam noch obenauf.
Ein weiterer Anklagepunkt war der Ankauf von zwei gefälschten Fünfhundert-Euro-Scheinen im Internet.Mit diesen Blüten, für die der 26-Jährige 30 Euro zahlte, versuchte er ein iPhone zu kaufen. Mit der Verkäuferin des Gerätes hatte er einen abendlichen Übergabeplatz auf einem Parkplatz in Harlingerode vereinbart. Als die Frau das Geld im Scheinwerferlicht einer genaueren Prüfung unterzog, schnappte sich der Angeklagte den Karton mit dem Handy und floh. Hinterher brüstete er sich per Chat vor seinen Freunden mit dieser Tat und wies per Link stolz auf den betreffenden GZ-Artikel hin. Einer dieser Freunde verpfiff ihn bei der Polizei. So wundert es nicht, dass Staatsanwältin Hillebrecht ihr Plädoyer mit der treffenden Feststellung begann, die Taten seien nicht sonderlich intelligent begangen worden.
Verteidiger Funk sah in dem Falschgeldvorwurf nur einen minder schweren Fall, da Farbe und Beschaffenheit der Scheine, sowie ein Copy-Aufdruck diese als offensichtliche Fälschungen erkennen ließen. „Das war besseres Spielgeld“, so der Anwalt.
Im Bericht der Bundesbank war dagegen von „grundsätzlicher Verwechselbarkeit“ die Rede. So sah es letztlich auch das Schöffengericht unter Vorsitz von Julian Pinkwart, der ein solches Delikt, welches das Vertrauen in unser Zahlungsmittel erschüttere, sogar als „staatsgefährdend“ einstufte.
Dass der 26-Jährige zudem noch kleinere Mengen Marihuana verkaufte, fiel mit Einzelstrafen von vier Monaten ins Gewicht, die später in die Gesamtstrafe eingerechnet wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate mehr und die Verteidigung drei Monate weniger als das Urteil beantragt.
Zwar ist der Angeklagte dauerhaft an paranoider Schizophrenie erkrankt, doch stellte ein psychologischer Sachverständiger fest, dass der 26-Jährige als schuldfähig einzustufen sei, da er medikamentös eingestellt war. Ein Bewährungshelfer soll nach Weisung des Gerichtes künftig die Fortführung der Behandlung sichern.
In der Urteilsbegründung brachte Pinkwart die „katastrophalen“ Folgen für den durch die betrügerischen Bestellungen geschädigten Freund in Erinnerung. Abgesehen davon, dass der 26-Jährige diesem den Schaden wohl kaum zu ersetzen in der Lage sei, habe sich das Opfer in den letzten zwei Jahren gegen Gläubiger und Inkassounternehmen zur Wehr setzen müssen. Auch der Schufa-Eintrag, für den er gar nichts kann, stelle eine „erhebliche Beeinträchtigung“ dar, die man nicht vergessen dürfe.