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Druckstellen und Schürfungen am Hals

Mann würgt die Mutter seiner Tochter und kommt glimpflich davon

Das Amtsgericht in Goslar. Hier musste sich jetzt ein Mann verantworten, der seine Partnerin gewürgt hatte.

Das Amtsgericht in Goslar. Hier musste sich jetzt ein Mann verantworten, der seine Partnerin gewürgt hatte. Foto: Neumann

Ein 41-jähriger Familienvater musste sich vor dem Amtsgericht in Goslar verantworten. Er hatte die Mutter seiner Tochter gewürgt. Das Gericht stufte den Übergriff aber als nicht allzu gefährlich ein und verhängte gegen den Mann nur eine Geldstrafe.

Von Corina Klengel Donnerstag, 27.06.2024, 10:00 Uhr

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Goslar/Seesen. Wegen gefährlicher Körperverletzung hat sich ein 41-Jähriger aus Seesen vor dem Amtsgericht Goslar verantworten müssen. Der dreifache Familienvater hatte die Mutter seiner Tochter gewürgt, ein Übergriff, der laut Gesetz eine das Leben gefährdende Handlung darstellen kann. Indes schraubte Richter Mark Linnemann den Anklagevorwurf etwas herunter und sah in dem Fall eine einfache, aber vorsätzlich begangene Körperverletzung.

Geldstrafe verhängt

Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 450 Euro für den bislang nicht strafrechtlich auffällig gewordenen Mann. Auch die Staatsanwaltschaft war von dem schwereren Vorwurf abgerückt, forderte aber eine Geldstrafe von 700 Euro. Verteidiger Claus Mielke erkannte allenfalls eine fahrlässige Körperverletzung.

Die Beweisaufnahme gestaltete sich für Richter Linnemann, der die Amtsgeschäfte gerade erst von Julian Pinkwart übernommen hatte, nicht einfach, denn die Aussagen gingen sehr weit auseinander. Nach der Darstellung des Angeklagten sei es in der damals noch gemeinsamen Wohnung in Jürgenohl zum Streit gekommen.

Unterschiedliche Aussagen

Der 41-Jährige hatte sich zuvor geärgert, dass seine Partnerin ihn mit der gemeinsamen Tochter alleingelassen hatte, um shoppen zu gehen. Sein Ärger sei größer geworden, als er nach der Rückkehr seiner Partnerin bemerkt habe, dass sie von einem anderen Mann angerufen worden sei. Er habe sich ihr Handy geschnappt und sie zur Rede gestellt. Es sei zu einem Handgemenge gekommen, weil sie ihr Handy zurückbekommen wollte. Dabei habe er sie geschubst, sie sei aufs Sofa gefallen. Als die von Nachbarn gerufene Polizei eintraf, verwiesen die Beamten ihn der Wohnung, wofür der 41-Jährige kein Verständnis aufbrachte.

„Sie hat mich nicht respektiert und lauter Lügen erzählt“, erklärte der Mann, der sich mittlerweile von der Frau getrennt hat und nach Seesen gezogen ist. Dass er sie gewürgt haben soll, bestritt er bis zuletzt. Dies hatte auch die Frau bei ihrer ersten Aussage vor der Polizei bestritten – aus Angst, wie sie heute sagt. „Er ist gewalttätig“, beteuerte sie.

Brotmesser unter dem Kopfkissen

Die Version der 44-jährigen Frau klang ohnehin völlig anders. Danach habe ihr Partner Einlass in ihr Schlafzimmer gefordert, angeblich um mit ihr zu reden. Zu dieser Zeit lebte das Paar innerhalb der Wohnung getrennt. Sie ließ ihn hinein. Vor Gericht sagte sie, sie vermute, dass es dem 41-Jährigen um Beweisfotos gegangen sei, die sich auf ihrem Handy befunden haben sollen. Einige Tage zuvor habe sie bemerkt, dass der Angeklagte zwei Brotmesser unter seinem Kopfkissen aufbewahrt habe, angeblich, um sich gegen Diebe wehren zu können. Die Zeugin hatte die Messer fotografiert. Infolge des Streits um das Handy habe er sie am Hals gepackt und gewürgt.

Druckstellen und Abschürfungen am Hals

Dieses Geschehen bestätigten die Rettungssanitäter, die seinerzeit von der Polizei hinzugezogen worden waren. Beide hatten deutliche Druckstellen und Abschürfungen am Hals der Frau bemerkt. Die Patientin habe panische Angst gehabt und sei völlig aufgelöst gewesen, berichtete die Sanitäterin im Zeugenstand. Trotz einer stark erhöhten Atemfrequenz seien aber die Vitalwerte, insbesondere die Sauerstoffsättigung, in Ordnung gewesen, berichtete ein weiterer Zeuge. Daher ging das Gericht davon aus, dass die Frau nur kurzzeitig gewürgt worden war, der Übergriff sei daher nicht so gefährlich gewesen. Dennoch brachten die Sanitäter die Frau seinerzeit ins Krankenhaus.

Schule und Ausbildung abgeschlossen

Der Übergriff ereignete sich bereits 2019. Seither hat der 41-Jährige die Schule abgeschlossen und eine Ausbildung zum Pflegeassistenten absolviert. Er lebt mit einer neuen Partnerin in geordneten Verhältnissen und zahlt von seinem Einkommen Unterhalt an seine Kinder. Das stimmte den Richter gnädig, es blieb bei einer moderaten Geldstrafe, zu der allerdings noch die Gerichtskosten hinzukommen.

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