Schutt und Schmutz lassen Schadenhöhe steigen

Nach dem Feuer bleibt neben dem Schaden auch eine große Menge Schutt, die fachgerecht entsorgt werden muss. Foto: Leifeld
Ein Schaden, ganz gleich in welcher Höhe, ist schnell passiert. So wie bei dem Brand einer Gartenlaube in der vergangenen Woche in Liebenburg. Hier blieb nur ein Schutthaufen übrig. Schnell stellt sich dann die Frage, wie es mit den Kosten aussieht.
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Liebenburg . Schnell ist ein Unglück passiert, so wie am Dienstagnachmittag vergangener Woche als ein durch Unachtsamkeit verursachtes Feuer in der Kleingartenkolonie „Lewer Au“ ein Gartenhaus komplett zerstörte. Wo inzwischen die Flammen gelöscht und die Einsatzkräfte der Feuerwehr wieder eingerückt sind, bleibt in solch einem Fall immer ein gehöriger Schrecken für den Parzellenpächter zurück – und dazu ein riesiger Schutthaufen mit den Rückständen der Feuersbrunst. Und es bleibt eine weitere bohrende Frage: Welche Kosten mögen durch die Entsorgung der traurigen Überreste entstehen?
„Es ist immer zu empfehlen, dass selbst ein Gartenhaus gegen Feuer versichert wird“, betonte der Liebenburger Versicherungsmakler Helmut Mezian, auch aus der Sicht eines aktiven Feuerwehrmanns heraus. Mit einer passenden Versicherung seien zumindest die Kosten des wirtschaftlichen Schadens gedeckt. Klar sei allerdings: Die verlorenen Erinnerungsstücke könne niemand ersetzen.
Aber die Schadenhöhe könne sich schnell summieren. Es bliebe ja möglicherwiese nicht nur beim Brandgut, im „Liebenburger Fall“ einem
gut 1,50 Meter hohen Schutthaufen, bestehend aus angebranntem Holz, geschmolzenem Plastik, mit Ruß verschmierten Steinen und Inventargegenständen. Alles zusammen würde schnell zu mehreren Kubikmetern Sondermüll heranwachsen, der dann natürlich auch kostenpflichtig entsorgt werden müsse, verdeutlichte er. „Möglicherweise ist nach dem Einsatz auch noch der Erdboden kontaminiert und muss abgetragen werden“, gab er zu bedenken.
Weitere Kosten durch Kontamination und Verschmutzung
Und die Kette der anfallenden Kosten könnte durchaus noch länger werden. Im Liebenburger Kleingarten standen mehrere Gebäude in nächster Nähe zum Brandhaus. Zwar schützte die Feuerwehr die benachbarten Gartenhäuser vor dem Übergriff der Flammen, aber es könnte durchaus auch Hitzeschäden an den Gebäuden gegeben haben. Oder der Rauch drang durch ein gekipptes Fenster ein und verschmierte das Inventar mit Ruß und anderen Rückständen, was dann sogar von einer Spezialfirma mühsam entfernt werden müsse.
„Auch für solche Schäden muss der Verursacher aufkommen – oder eben seine Versicherung“, verdeutlicht Mezian. Eine fixe Summe konnte er aber nicht nennen. Da sei jeder Schadensfall zu individuell. Sicher zeigte sich der Versicherungsmakler aber, dass die im Polizeibericht genannte Schadensumme in Höhen von 7.500 Euro auf gar keinen Fall ausreichend sei.
Sichere und fachgerechte Entsorgung
Auch Siegfried Lange, Mitarbeiter der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar, vermochte im Telefonat mit der GZ keinen festen Kubikmeterpreis benennen, der bei der Entsorgung der Brandrückstände zutreffen könnte. „Eine Summe kann ich so nicht sagen. Wir von der Abfallwirtschaft würden vor Ort das Brandgut sichten, das entsorgt werden muss.“ Bei der Sichtung gäbe es weitere Fragen zu klären: Um was genau handelt es sich? Ist dort Asbest dazwischen? Dämmmaterial oder Kleberreste? Was macht das zerstörte Inventar aus? All das würde bei der Ermittlung der anfallenden Kosten für die Entsorgung eine ganz entscheidende Rolle spielen. „Das Brandgut muss ja auch sicher abtransportiert und fachgerecht entsorgt werden“, so der Fachmann. Eine „Faustformel“ gäbe es da nicht.

Die Gartenlaube in Liebenburg wird am Dienstag vergangener Woche Opfer der Flammen. Foto: Feuerwehr Liebenburg