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Verhandlung am Amtsgericht

GZ Plus IconMesserattacke an Haltestelle: Freispruch für 39-Jährigen

Vor dem Amtsgericht Goslar ist ein 39-jähriger Mann freigesprochen worden. Ihm war eine Messerattacke vorgeworfen worden.

Vor dem Amtsgericht Goslar ist ein 39-jähriger Mann freigesprochen worden. Ihm war eine Messerattacke vorgeworfen worden. Foto: Neumann

Ein Verfahren wegen einer angeblichen Messerattacke beim ehemaligen Odeon endete beim Amtsgericht Goslar mit einem Freispruch für den 39-jährigen Angeklagten.

Von Corinna Klengel Freitag, 17.01.2025, 04:00 Uhr

Goslar. Bereits vor zwei Jahren war es an der Bushaltestelle Nähe Odeon zu einer folgenschweren Auseinandersetzung gekommen, die zu mehreren Strafprozessen führte. Im Vorfeld wurde bereits ein 51-jähriger Mann aus der Goslarer Drogenszene verurteilt, weil er einen 25-Jährigen zu Boden schlug und auf dessen Kopf eintrat. Zeugen dieses brutalen Geschehens sprachen von einem „Blutrausch“, in den der 51-Jährige geraten war. Das Opfer dieser Attacke erlitt eine schwere Hirnblutung. Der 51-Jährige und auch seine Frau gaben an, sie seien im Zuge dieses Streites von einem 39-Jährigen mit einem Messer angegriffen und verletzt worden. Diese angebliche Messerattacke wurde nun vor dem Amtsgericht Goslar verhandelt. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.

Um Hilfe gebeten

„Ein Messer war nie im Spiel“, sagte der 39-Jährige. Eine damals 42-jährige, stark gehbehinderte Frau mit Rollator hatte den Angeschuldigten seinerzeit um Hilfe gebeten. Sie habe angegeben, Angst vor dem 51-Jährigen zu haben, dem sie noch zehn Euro schulde. Tatsächlich stürmte der alsbald auf die kranke Frau zu und verlangte sein Geld zurück. Zunächst ging ein Krankenpfleger dazwischen, der aber von dem gewaltbereiten Mann niedergestreckt und mit Tritten schwer verletzt wurde. Ein weiterer Krankenpfleger und auch der Angeschuldigte versuchten der Frau, aber auch dem am Boden liegenden Opfer zu helfen. Schließlich mischte sich auch noch die Ehefrau des 51-Jährigen in den Tumult ein. Sie will nach eigener Aussage den 39-Jährigen rücklings von dem Geschehen weggezogen haben. Dabei habe dieser mehrfach auf sie eingestochen.

Angaben wenig überzeugend

Die Angaben der Frau, wie der von hinten gepackte Angeschuldigte ihr eine Messerstichwunde am Bein beigebracht haben soll, überzeugte nicht. Die Zeugin sprach von „einem spitzen Gegenstand“, der sie im Bereich der Kniekehle verletzt habe. Laut Bildbericht der Polizei befand sich die Verletzung jedoch am Oberschenkel. Ihr 51-jähriger Ehemann beklagte eine Stichverletzung am Rücken, die er jedoch erst am nächsten Tag bemerkt haben will. Keiner der Zeugen hatte ein Messer gesehen, selbst die mutmaßlichen Opfer der Messerattacken nicht.

Die beiden Krankenpfleger, die den 39-Jährigen kannten, zweifelten daran, dass der Angeschuldigte fähig sei, mit einem Messer auf andere loszugehen. Einer mutmaßte gar, dass es sich bei den Verletzungen möglicherweise gar nicht um Messerstiche gehandelt habe. Da beide Zeugen aufgrund ihrer Berufsausbildung vom Fach waren, legte ihnen Richterin Wichmann die Fotos der angeblichen Messerstiche vor. Beide stellten übereinstimmend fest, dass es sich lediglich um leichte Schnitte handele, aber nicht um Messerstiche. Aufgrund der Beschaffenheit der Wundränder sähen die Verletzungen auch eher aus, wie mit einer Rasierklinge beigebracht.

Nie beim Arzt gewesen

Schon der 39-Jährige hatte die Vermutung geäußert, dass sich die Eheleute selbst verletzt haben könnten, um von eigenem Unrecht abzulenken. Keiner der beiden sei mit den angeblichen Messerstichen zu einem Arzt gegangen. Somit standen für Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung fest: „Der angeklagte Sachverhalt hat sich nicht nachweisen lassen.“

Der 39-Jährige zeigte sich über den Freispruch sehr erleichtert und sagte: „Ich bin froh, dass alles herausgekommen ist.“ In seinem Schlusswort erinnerte er an die Frau, die er an der Bushaltestelle habe beschützen wollen. Die eigentlich wichtigste Zeugin in diesem Prozess konnte keine Aussage mehr machen, da sie zwischenzeitlich verstorben war.

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