Zähl Pixel
Entlastung verweigert

Landesgartenschau: Kreistag hält Geschäftsführern Versäumnisse vor

Mohnblumen blühen bei der Landesgartenschau in Bad Gandersheim. An blühende Beete denkt derzeit aber kaum jemand im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Aktuell geht es darum, Fehler aufzuarbeiten.

Mohnblumen blühen bei der Landesgartenschau in Bad Gandersheim. An blühende Beete denkt derzeit aber kaum jemand im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Aktuell geht es darum, Fehler aufzuarbeiten. Foto: Swen Pförtner/dpa/Archivbild

Der Kreistag in Northeim hat den beiden Geschäftsführern der Landesgartenschau (Laga) Bad Gandersheim die Entlastung verweigert. Der Beschluss betrifft die Jahresabschlüsse 2022 und 2023. Die Laga hatte Insolvenz anmelden müssen.

author
Von Oliver Stade
Donnerstag, 13.03.2025, 15:00 Uhr

Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!

Northeim/Bad Gandersheim. Der Landkreis Northeim zieht Konsequenzen aus dem finanziellen Debakel der Landesgartenschau (Laga): Der Kreistag hat die Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen, den beiden Laga-Geschäftsführern für die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 die Entlastung zu verweigern. Grundlage dafür sind die Berichte des Landkreis-Rechnungsprüfungsamtes.

Die Beschlüsse fasste der Kreistag einstimmig, erklärte eine Sprecherin der Behörde. Laut Verwaltungsvorlage weist der Jahresabschluss für 2022 einen Verlust von rund einer Million Euro aus, im Jahr 2023 betrug der Verlust 1,5 Millionen Euro. Die Prüfung für 2022 führte zu Einwendungen, 2023 monierten die Rechnungsprüfer sogar „gravierende Einwendungen“. Mit dem Beschluss soll auch festgestellt werden, dass keine abschließende Billigung erfolgt. „Die beiden Geschäftsführer sollen nicht aus der Verantwortung entlassen werden“, berichtet ein Sprecher der Kreisverwaltung.

Verdacht der Insolvenzverschleppung besteht

Mehrere Versäumnisse werden den beiden Geschäftsführern nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vorgehalten: Weil sie Fördergeld zu spät abgerufen haben, soll sich die Liquidität fahrlässig verschlechtert haben. Gremien seien nicht beteiligt und nur mangelhaft unterrichtet worden, daher sei die Geschäftsführung nicht „ordnungsgemäß“ erfolgt. Außerdem sei die Überschuldung nicht beachtet worden, obwohl der Fehlbetrag nicht durch Eigenkapital gedeckt gewesen sei. Darüber hinaus bestehe der Verdacht der Insolvenzverschleppung. Auch ein Lagebericht sei nicht erstellt worden.

In der Weisung des Kreistags, die dieser Ende voriger Woche erteilte, heißt es weiter, zwar würden Jahresabschluss und Buchführung den Vorschriften entsprechen, die Geschäftsführung aber „erfolgte in wesentlichen Fragen nicht ordnungsgemäß“. Dies habe sich negativ auf die „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ ausgewirkt.

Die Landesgartenschau in Bad Gandersheim war wegen der Pandemie auf das Jahr 2023 verschoben worden. Auffallend sind die niedrigen Besucherzahlen. Laut Wirtschaftsplan hätten es 5,6 Millionen sein sollen, tatsächlich waren es nur 3,7 Millionen. Wie es heißt, war die Anzahl der Dauerkarten-Besitzer hoch, sodass es zwar viele Eintritte, aber vergleichsweise wenige Gäste gegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen die frühere Laga-Geschäftsführerin Ursula Hobbie wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und gegen die ehemalige Bad Gandersheimer Bürgermeisterin und Laga-Aufsichtsrätin Franziska Schwarz sowie die Kämmerin Claudia Bastian wegen des Verdachts der Untreue. Dabei geht es um ein Darlehen der Stadt in Höhe von 700.000 Euro an die Laga-Gesellschaft. Das Geld soll am Stadtrat vorbei genehmigt worden sein.

Diskutieren Sie mit!
Weitere Themen aus der Region