Zähl Pixel
Betrug und Urkundenfälschung

GZ Plus IconDer ehemalige Molkenhaus-Wirt muss eine saftige Strafe zahlen

Der Angeklagte war bis zum Sommer 2022 Wirt des Molkenhauses, das nun aber unter neuer Bewirtung steht.

Der Angeklagte war bis zum Sommer 2022 Wirt des Molkenhauses, das nun aber unter neuer Bewirtung steht. Foto: Schlegel

Der ehemalige Wirt des Molkenhauses, der im Sommer 2022 in die Insolvenz ging und aus dem Betrieb „geflogen“ ist, stand jetzt vor Gericht und wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.

Von Corina Klengel Freitag, 08.11.2024, 04:00 Uhr

Bad Harzburg. Der ehemalige Wirt des Molkenhauses, der im Sommer 2022 aus dem Betrieb „geflogen“ ist, stand jetzt vor Gericht und wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.

Der 56-Jährige, der 2022 mit der Waldgaststätte Molkenhaus und dem Oberharzer Wilddieb in die Insolvenz schlitterte (die GZ berichtete), musste sich nun wegen Betruges in zwei Fällen, wegen Urkundenfälschung sowie wegen einer Cannabisplantage im Dachgeschoss des Molkenhauses vor dem Amtsgericht verantworten. Nach der Zwangsschließung des Molkenhauses fand die Polizei 469,2 Gramm verdächtiges Pflanzenmaterial. Allerdings wurde der Vorwurf des Drogenbesitzes gegen den 56-Jährigen und einen weiteren Angeklagten nach einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingestellt. Der Mitangeklagte, ein 35-jähriger Koch, muss allerdings 1.500 Euro für die Einstellung bezahlen.

15.600 Euro Strafe

Beim Hauptangeklagten erfolgte die Einstellung im Hinblick auf die schwerer wiegenden Anklagevorwürfe. Nach der Beweisaufnahme entfiel zudem einer von zwei Betrugsvorwürfen wegen mangelnder Beweisbarkeit. So blieb es letztlich bei Urkundenfälschung und Betrug gegenüber dem Arbeitsamt. Dafür verhängte das Amtsgericht Goslar unter Vorsitz von Richterin Wichmann eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Euro, also 15.600 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte beide Betrugsfälle als bewiesen angesehen und sogar 18.200 Euro beantragt.

Die Tagessatzhöhe richtet sich stets nach dem Einkommen des Angeklagten. Der gebürtige Salzgitteraner hat mittlerweile in Hessen einen komfortabel honorierten neuen Job gefunden, von dem er die Geldstrafe und die Gerichtskosten wird abzahlen müssen. Zudem ist noch ein weiteres Verfahren wegen Bankrott gegen den 56-Jährigen anhängig.

Der Angeklagte gesteht

Die Urkundenfälschung gab der 56-Jährige zu. Um ein weiteres Restaurant in Bad Harzburg pachten zu können, hatte er die Auskünfte der Schufa und der Creditreform über seine Person gefälscht. Beide wiesen den Angeklagten mit mehreren Negativeinträgen als nicht gerade vertrauenswürdig aus. Nach seiner Manipulation sah das natürlich ganz anders aus. Von den nun blütenweißen Auskünften ließ sich auch der Verpächter eines Restaurants in der Herzog-Wilhelmstraße blenden. Zwar wurde der Mietvertrag unterschrieben, doch konnte der 56-Jährige die geforderte Kaution nicht zahlen, sodass eine Übergabe nicht stattfand.

Bei der Berechnung des Schadens lagen Staatsanwaltschaft und Verteidiger weit auseinander. Die Staatsanwältin bezifferte den Schaden des Verpächters mit 14.400 Euro. Der Verteidiger monierte hingegen, dass Kaution und Nebenkosten eingerechnet wurden und eine bereits geleistete Rückzahlung nicht einfloss. Richterin Wichmann konnte sich die Berechnung sparen, da sie das Anpachten des Restaurants nicht als Betrug wertete. Es fehle an der erforderlichen Beweisbarkeit, dass der Angeklagte von Anfang an nicht vorhatte, die monatliche Mietsumme zu zahlen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Kurzarbeit, die keine ist

Der Angeklagte beteuerte nämlich, dass er damals während der Corona-Pandemie große Hoffnung in das Bad Harzburger Restaurant gesetzt habe. Testzentren hätten sich in erreichbarer Nähe befunden, sodass dort trotz der Pandemievorschriften noch mit Publikum gerechnet werden konnte. Im Molkenhaus war es hingegen zumeist still. Da die Busse nicht fuhren, und er keine Gruppen bewirten durfte, sei dort der Umsatz deutlich eingebrochen.

Wegen des coronabedingten Gästeschwundes beantragte der Gastronom für die Molkenhaus-Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beim Arbeitsamt. Das wurde auch zunächst bewilligt. Die 14.000 Euro wurden aber nicht ausgezahlt, da das Arbeitsamt nach Recherche erfuhr, dass die Angestellten trotz des Antrages Vollzeit arbeiteten und sogar Überstunden machten. Schließlich erübrigte sich das Ganze durch die Insolvenz.

Der Angeklagte erklärte hierzu, dass einige seiner Angestellten krank geworden waren und die übrigen für diese hätten einspringen müssen. Er habe nicht gedacht, dass sich dadurch die Voraussetzungen für seinen Antrag änderten. Das Antragsprozedere sei ja auch hochkompliziert, bekräftigte sein Anwalt. Die Staatsanwältin hingegen sagte dazu: „Der Angeklagte hat sich das Ganze schöngerechnet.“ So sah es auch die Richterin, die dem Angeklagten vorhielt, er hätte einfach beim Arbeitsamt anrufen und sich informieren können. Hier blieb es bei einem Betrugsversuch.

DIE NEUEN PÄCHTER

Anm. d. Redaktion: Bei dem verurteilten Molkenhauswirt handelt es sich nicht um die heutigen Pächter, die mit den juristischen Streitigkeiten auch nichts zu tun haben. Die aktuellen Betreiber übernahmen und eröffneten das Haus erst im Herbst 2022, der Angeklagte war da bereits nicht mehr involviert, denn er war schon im Sommer 2022 vom Insolvenzverwalter regelrecht aus dem Betrieb geworfen worden, die Gaststätte stand daraufhin einige Wochen leer und wurde dann erst an die heutigen Wirte verpachtet.

Die Redaktion empfiehlt
Diskutieren Sie mit!