Tiermisshandlung keine Ordnungswidrigkeit
Bärbel Starkloff, Bad Harzburg, zum Artikel „Mann soll Pferde missbraucht haben“ (GZ vom 18. September)
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Es ist leider hinreichend bekannt, dass Vergehen an Tieren höchst selten Mittelpunkt eines Strafverfahrens vor Gericht sind. Was denn noch? -- Perverser widerwärtige Tiermissbrauch, grober Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht, Hausfriedensbruch - ich frage mich einigermaßen entsetzt, wessen es noch bedarf, um den
„35-Jährigen“ zu einem ordentlichen Strafverfahren führen? Lediglich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kommt einer
Nichtachtung der vielen Tiermisshandlungen gleich, über die wir täglich lesen oder im Fernsehen sehen müssen, oder deren Zeuge wir selbst werden. Ich erlaube mir, daran zu erinnern,
dass der Schutz der Tiere – „unserer Mitgeschöpfe“ – bereits seit 2002 im Grundgesetz verankert ist.