Harzkreis verbietet Wasserentnahme

Die Innerste bei Kunigunde im Sommer 2021. Foto: Kühlewind
Die Kreisverwaltung in Halberstadt hat mit einer Verordnung auf die extreme Dürre reagiert und verbietet die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Teichen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in bis zu fünfstelliger Höhe rechnen.
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Halberstadt. Der Landkreis Harz reagiert auf die anhaltende Trockenheit und verbietet die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Teichen, um Grundwasser zu schützen. Die Verordnung tritt an diesem Samstag in Kraft und gilt bis Ende September. In dieser Woche hatten andere Landkreise in Sachsen-Anhalt bereits entsprechende Verfügungen erlassen.
Die Kreisverwaltung in Halberstadt begründet das Verbot mit den geringen Niederschlagsmengen, die deutlich unter denen der Jahre 1991 bis 2020 liegen würden. Wörtlich heißt es: „Die Situation wird verschärft durch die historische Trockenperiode der Jahre 2018 bis 2020.“ Dadurch seien die Grundwasserstände „außergewöhnlich gesunken“.
Ökologie schützen
Laut Landrat Thomas Balcerowski sei nicht damit zu rechnen, dass sich die Situation verändere. Mit dem Verbot sollen Bäche und Flüsse und deren „Gewässerökologie“ geschützt werden.
Während es nun grundsätzlich verboten ist, Wasser aus Bächen und Flüssen zu pumpen, darf Grundwasser nur zwischen 10 und 18 Uhr nicht abgepumpt werden, um Grünflächen zu bewässern. Der Landrat kündigt an, dass die Verbote überwacht werden, Verstöße würden mit einem Bußgeld geahndet, das bis zu 50.000 Euro betragen könne. oli
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